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Verspätung statt Annullation – so tricksen die Fluggesellschaften

Während Flugpassagiere in der EU bei grossen Verspätungen einen Schadenersatz einfordern können, haben Fluggäste in der Schweiz das Nachsehen. Der Grund: Bei Annullationen ist klar geregelt, in welchen Fällen ein Passagier eine Ersatzzahlung erhält. Dazu hat die Schweiz im Jahr 2006 die EU-Regelung zu den Fluggastrechten übernommen. Darin nicht enthalten ist eine klare Regelung im Umgang mit grossen Verspätungen. So herrscht in der Schweiz Rechtsunsicherheit.

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