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Heribert Prantl: «So kann man nicht mit Bürgern umgehen»
Aus SRF 4 News aktuell vom 21.07.2017.
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Länger in Haft ohne Urteil «Man kann den Rechtsstaat nicht verlassen, um ihn zu verteidigen»

In Bayern dürfen sogenannte «Gefährder» neu unbegrenzt lang in Haft behalten werden. Das Gesetz stösst auf Kritik.

Das deutsche Bundesland Bayern verschärft sein sogenanntes «Gefährder»-Gesetz. «Gefährder» sind Personen, denen die Behörden Terror-Anschläge oder andere schwere Straftaten zutrauen. Bis jetzt durften in Bayern solche «Gefährder» 14 Tage lang in Gewahrsam genommen werden.

Das bayerische Parlament hat diese Frist aufgehoben: Statt zwei Wochen dürfen «Gefährder» nun also theoretisch unendlich lang in Haft bleiben – ohne Gerichts-Urteil.

Heribert Prantl

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Der deutsche Jurist, Journalist und Autor leitet seit 1995 das Ressort Innenpolitik bei der «Süddeutschen Zeitung» in München. Seit 2011 ist er Mitglied der Chefredaktion des Blattes.

«Strafrecht wurde bereits ausgedehnt»

Heribert Prantl leitet bei der «Süddeutschen Zeitung» das Ressort für Innenpolitik. Er hat kein Verständnis für diese Gesetzes-Änderung. Es erinnert ihn an die aktuelle Situation in der Türkei, an Guantanamo oder an die Art und Weise wie der ungarische Präsident Viktor Orbán den Rechtsstaat klein macht.

Onehin sei das Strafrecht allgemein in den vergangenen Jahren bereits ausgedehnt worden. Mittlerweile gilt auch eine Vorbereitungshandlung als Straftat. Das «Gefährder»-Gesetz geht nun noch einen Schritt weiter. Es genügt die blosse «polizeiliche Ahnung» für eine Inhaftierung. Prantl spricht davon, dass diese Vorbeugehaft ursprünglich gegen Randalierer und Fussballrowdies eingeführt worden ist.

Geht es bei dem neuen Gesetz nicht auch um Terrorbekämpfung? Prantl ist überzeugt, ein Anschlag wie derjenige in Berlin im vergangenen Dezember hätte auch ohne dieses Gesetz über ganz normale rechtsstaatliche Verfahren verhindert werden können.

Wenn ich Anhaltspunkte habe, dass jemand ein Terrorist ist, dann bekommt er ein Strafverfahren und kommt in Untersuchungshaft. Das ist ein ganz normales rechtsstaatliches Verfahren. Im Fall Berlin hätte man die Indizien gehabt, er hätte also festgesetzt werden können.

Immerhin sieht das verschärfte Gesetz richterliche Kontrollen vor. Alle drei Monate soll neu beurteilt werden, ob für die betroffene Person die Haft gerechtfertigt ist. Prantl hält aber auch eine dreimonatige Haft mit vagen Anhaltspunkten für falsch.

Ahnungen genügen nicht, um jemanden in einem Rechtsstaats festzusetzen. Ich kann den Rechtsstaat nicht verlassen, um ihn zu verteidigen.

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