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Aargau Solothurn Aargauer Strafgericht: Reaktionen vom Gericht und der Politik

Das Aargauer Strafgericht ist 2014 auffällig häufig vom Bundesgericht korrigiert worden, häufiger als die anderen Deutschschweizer Strafgerichte. Jedes vierte Urteil, das vor Bundesgericht kam, wurde korrigiert. Während das Gericht selber nichts zu diesem Vergleich sagt, äussert sich die Politik.

Legende:
Misserfolg Strafgerichte vor Bundesgericht (relativ) Die Grafik zeigt den Anteil der vom Bundesgericht gutgeheissenen Beschwerden gegen Urteile der kantonalen Strafgerichte im Vergleich zur absoluten Anzahl Beschwerdefälle im Jahr 2014. Im Kanton Nidwalden ist die Anzahl Beschwerden (3) sehr tief, 1 Beschwerde wurde gutgeheissen, was zu einer sehr hohen Quote führt. Im Aargau wurden 57 Beschwerden eingereicht, davon 14 gutgeheissen. Es fehlen die Kantone AI, GL, OW, UR, AR und LU: In diesen Kantonen wurden keine Beschwerden vor Bundesgericht gutgeheissen (Misserfolgsquote von 0 Prozent). Kantonale Justizbehören/Recherchen SRF

Beim Betrachten des interkantonalen Vergleichs müsse man sich schon Sorgen machen um das Image des Aargauer Strafgerichts. Diese Aussage stammt von Matthias Jauslin, Präsident der Aargauer FDP. Wenn so viele Fälle ans Bundesgericht weiterzogen und dort korrigiert werden, sende das ein falsches Signal.

Wenn die Chance bei einem Weiterzug gut ist, macht man den Schritt.
Autor: Matthias JauslinPräsident FDP Kanton Aargau

Dieses Bild sei nicht gut, man müsse die Situation nun beobachten, meint Jauslin auf Anfrage des Regionaljournals. Kein Grund zur Beunruhigung sieht die SVP: Das Aargauer Strafgericht werde deshalb häufig korrigiert, weil es tendenziell eher zu streng sei, vermutet der SVP-Fraktionspräsident im Aargauer Grossen Rat, Jean-Pierre Gallati.

Bei einem Strafgericht, das Straftäter und Kriminelle tendenziell härter anpackt als der Schweizer Durchschnitt, braucht es keine Untersuchung.
Autor: Jean-Pierre GallatiSVP-Fraktionspräsident im Aargauer Grossen Rat

Erst wenn beispielsweise über drei Jahre hinweg die Quote der korrigierten Urteile auf 30 oder 40 Prozent ansteige, müsse man reagieren. Die Aargauer SP findet, dass man jeden dieser Fälle aus dem Jahr 2014 einzeln anschauen müsste. Sonst könne man nicht sagen, ob das Aargauer Strafgericht schlecht arbeitet, meint Co-Präsident Cédric Wermuth. Aber:

An diesen Zahlen kann man nicht rütteln, das ist schlicht und ergreifend eine Tatsache.
Autor: Cédric WermuthCo-Präsident der SP Kanton Aargau
Audio
Reaktionen aus der Politik zum Aargauer Strafgericht (13.11.2015)
02:55 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 55 Sekunden.

Bei der CVP zweifelt man die Methodik des interkantonalen Vergleichs an. Das sagt CVP-Grossrat Franz Hollinger, der zugleich Präsident ist der Justizkommission im Aargauer Grossen Rat. Aus seiner Sicht hätte man sich nicht nur auf das Jahr 2014 beschränken sollen.

Man hätte sämtliche Urteile des Bundesgerichtes beiziehen sollen, die 2014 gefällt worden sind. Also auch solche, die beispielsweise in einem anderen, früheren Jahr vom Obergericht behandelt worden sind. Im Vergleich von SRF wurde aber rein das Jahr 2014 angeschaut.

Mit diesem Vergleich können die Resultate auch Zufall sein.
Autor: Franz HollingerCVP-Grossrat und Präsident der Justizkommission
Legende:
«Kassierte» Urteile Strafgerichte 2014 Die Grafik zeigt die Anzahl der erledigten Fälle an den Strafgerichten der Kantone (grün) und die Anzahl der vom Bundesgericht behandelten und gutgeheissenen Beschwerden (rot). Im Aargau entspricht die Zahl einer Quote von 4,6 Prozent. Im Kanton Zürich liegt die Quote bei 2,5 Prozent. Noch tiefer liegt sie in Solothurn (1,9), Basel-Stadt (1,5) und Bern (0,9). Im Kanton Luzern gab es keine vom Bundesgericht gutgeheissene Beschwerde. Es handelt sich um eine Stichprobe einiger Kantone, von den übrigen Kantonen liegen keine absoluten Zahlen vor. Kantonale Justizbehörden/Recherchen SRF

Fazit: Manche Parteien sehen keinen Grund zur Besorgnis, andere hingegen schon. Ausserdem sind sich alle einig darin, dass die Arbeit des Aargauer Strafgerichtes beobachtet werden muss - Handeln ist nicht angesagt. Grundsätzlich kann und darf die Politik auch nicht in die Justiz eingreifen, wegen der Gewaltentrennung.

Interessant ist aber, dass diesen Sommer die Justizkommission Vertreter des Aargauer Obergerichts zu sich eingeladen hat, um über das Strafgericht zu sprechen und die Zahlen zu analysieren. Dies, nachdem das Regionaljournal ein erstes Mal über das Thema berichtet hatte.

Man sei danach zum Schluss gekommen, dass kein Handlungsbedarf bestehe, bestätigte Franz Hollinger. Das Obergericht des Kantons nimmt zum Vergleich keine Stellung. Es verweist auf den Geschäftsbericht 2014.

(Regionaljournal Aargau Solothurn, 12:03 Uhr)

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