Bei der Revision des bäuerlichen Boden- und Pachtrechts schickt der Regierungsrat zwei Varianten in die Vernehmlassung, wie er am Montag mitteilte. Die eine Variante setzt eine Forderung des Grossen Rates um, der letzten Sommer einen Vorstoss aus SVP-Reihen überwiesen hat.
Die sogenannte Standardarbeitskraft (SAK) soll demnach generell auf 0,6 gesenkt werden. Das hätte zur Folge, dass deutlich mehr Betriebe als landwirtschaftliches Gewerbe gelten würden. Die betroffenen Landwirte profitieren von zahlreichen Privilegien.
Zweite Variante
Mit der generellen Senkung würde der Strukturwandel ausgebremst, findet der Regierungsrat. In einer zweiten Variante schlägt er deshalb vor, die Gewerbegrenze nur im Berg- und Hügelgebiet anzupassen und von heute 0,75 auf 0,6 zu senken. In der Talzone soll die Standardarbeitskraft bei 1,0 bleiben.
Was heisst Standardarbeitskraft (SAK)?
SAK steht für Standardarbeitskraft und gilt als Grösse für einen Betrieb. Ab 0,2 SAK gibt es zum Beispiel Direktzahlungen. Bisher galt ein Betrieb im Tal ab 1 SAK oder ein Betrieb in den Bergen ab 0,75 SAK als landwirtschaftliches Gewerbe. |