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Streit um Mietvertrag Heilbad St. Moritz AG geht vor Gericht

Die Ausgangslage: Die Heilbad St. Moritz AG ist Mieterin eines dreistöckigen Gebäudes, in dem die Heilbäder und weitere Angebote im Gesundheitsbereich untergebracht sind. Vermieterin ist die St. Moritz Bäder AG. Für die einzelnen Geschäftsbereiche bestehen unterschiedliche Mietverträge.

Der Konflikt: Die St. Moritz Bäder AG hat dem Heilbad für den Teilbereich, in dem die Therapieangebote und die Heilbäder untergebracht sind, den Mietvertrag per Ende 2016 gekündigt. Es ist der frühstmögliche Kündigungstermin, die anderen Verträge laufen erst in den kommenden Jahren aus und sind dann erstmals kündbar. Die Heilbad St. Moritz AG sieht die Kündigung als unbegründet und argumentiert, dass man ohne diesen Teilbereich den Betrieb einstellen müsste.

Wir werden jetzt vor Gericht gehen.
Autor: Britta Ahlden Geschäftsführerin Heilbad St. Moritz AG

Die Verhandlungen: Bereits im Januar haben unter der Federführung der Gemeinde St. Moritz Gespräche stattgefunden für eine aussergerichtliche Lösung. Man habe sich auf einen neuen Mietvertrag einigen können, schreibt die Heilbad AG. Allerdings hätte sich die Bäder AG nicht an die Abmachungen gehalten. Man werde die Kündigung deshalb anfechten und eine Mieterstreckung versuchen zu erwirken.

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