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Ostschweiz Ja zur Sanierung der St. Galler Pensionskassen

70,4 Prozent der Stimmbevölkerung haben der Sanierung der Pensionskassen des St. Galler Staatspersonals zugestimmt. Die Gegner sind enttäuscht, haben jedoch mit dem Entscheid gerechnet.

Die Staatsangestellten und die Lehrerinnen und Lehrer im Kanton St. Gallen erhalten eine neue, einheitliche Pensionskasse. Die Stimmberechtigten hiessen die Fusion und die Verselbständigung der beiden bisherigen Pensionskassen deutlich gut mit 68'596 zu 28'885 Stimmen.

Die Stimmbeteiligung betrug 33,4 Prozent. Die Versicherungskasse des Staatspersonals und die kantonale Lehrerversicherungskasse waren bisher öffentlichrechtlich. Mit der Fusion zur neuen Pensionskasse auf Anfang 2014 fällt die Staatsgarantie weg.

Der Kanton beteiligt sich an der Ausfinanzierung der Deckungslücken. Den beiden bisherigen Kassen fehlten Ende 2012 rund 300 Millionen Franken. Auch die Versicherten zahlen mit, maximal 75 Millionen Franken. Im schlechtesten Fall bedeutet dies für die Versicherten höhere Lohnabzüge von einem Prozent während fünf Jahren.

Maria Huber, Präsidentin der Personalverbändekonferenz hat bereist mit einem Ja gerechnet. Der Widerstand im Vorfeld sei zu klein gewesen, sagte Huber gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz». Auch der St. Galler Regierungsrat Martin Gehrer hat mit dem Resultat gerechnet. Er freut sich darüber, dass nun die Verselbständigung vorangetrieben werden kann.

30'000 Versicherte

In der neuen Pensionskasse sind rund 30'000 Personen versichert. Ein Viertel von ihnen beziehen Renten. Das Vermögen der Kasse beträgt gut sechs Milliarden Franken. Grund für die Unterdeckung sind Verluste durch die Finanzkrise.

Mit der neuen Pensionskasse wechselt auch die Berechnungsmethode vom Leistungs- zum Beitragsprimat, der wie eine Art Sparkasse funktioniert. Die Umstellung kostet 50 Millionen Franken.

Die Verselbständigung der Pensionskassen wird vom Bund vorgeschrieben. Bei einem Nein in der Volksabstimmung hätte die St. Galler Regierung das Vorhaben entweder über Dringlichkeitsrecht umsetzen oder rasch eine neue Vorlage ausarbeiten müssen.

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