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Neubauten auf dem Land Kritik an Abbruch alter Bauernhäuser

Bauernhäuser, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, dürfen abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Laut Gesetz muss aber die Identität des alten Hauses im Grossen und Ganzen gleich bleiben. Dies geschehe im Kanton St. Gallen nicht, kritisiert die Stiftung Landschaftsschutz.

  • Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz spricht von einer Flut an Abrissgesuchen für Bauernhäuser in der Schweiz und insbesondere im Kanton St. Gallen.
  • Die Neubauten entsprechen nicht den Vorstellungen der Stiftung.
  • Durch die Kritik ist der Bund ebenfalls auf den Kanton St. Gallen aufmerksam geworden. Man werde die Situation im Auge behalten, heisst es beim Bundesamt für Raumentwicklung auf Anfrage. Konkrete Schritte sind aber noch nicht geplant.
  • Der Kanton St. Gallen möchte die Kritik nun prüfen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen.

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