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Landsgemeinde Glarus Kein Vetorecht trotz Landsgemeinde?

In der Verfassung des Kantons Glarus ist das Wort «Referendum» nirgendwo erwähnt, in derjenigen von Basel Stadt schon. Ist Basel Stadt deshalb demokratischer als der Landsgemeinde-Kanton?

Das Referendum in Basel Stadt

In Basel Stadt haben die Stimmberechtigten die Möglichkeit, durch ein fakultatives Referendum gegen Beschlüsse vorzugehen, die nicht ohnehin unter das obligatorische Referendum fallen. 2000 Unterschriften müssen innerhalb von 42 Tagen gesammelt werden, damit die Abstimmung zustande kommt.

Das obligatorische Referendum kommt im Kanton Basel Stadt u.a. bei Verfassungsrevisionen zum Zuge: Wird die Verfassung vom Kantonsparlament verändert, stimmen die Basler darüber ab, ohne dass Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dies eifordern müssten.

Veto-Möglichkeiten in Glarus?

Obwohl die Glarner nicht über ein Referendum im Wortlaut verfügen, können sie sehr wohl gegen Beschlüsse des Landrats vorgehen – an der Landsgemeinde.

Sämtliche Beschlüsse des Landrats sind im Landsgemeinde-Memorial aufgeführt. Will ein Stimmbürger, dass darüber diskutiert und abgestimmt wird, braucht er lediglich an der Landsgemeinde selbst einen Antrag zu stellen. «Dies kommt einem fakultativen Referendum gleich», erklärt Politikwissenschaftler Hans-Peter Schaub: «Die Hürde für ein fakultatives Referendum ist sogar um einiges kleiner als in Basel Stadt.»

Im Unterschied zum Kanton Basel Stadt gibt es in Glarus keine Beschlüsse des Landrats über die automatisch abgestimmt wird: Ohne den Antrag eines Stimmbürgers gelten sämtliche Landratsbeschlüsse als akzeptiert, die im Landsgemeinde-Memorial aufgelistet wurden. «Ich bin deshalb der Ansicht, dass der Kanton Glarus zwar über ein fakultatives, nicht aber über ein obligatorisches Referendum verfügt», sagt Schaub. «Allerdings gehen die Experten-Meinungen diesbezüglich auseinander.»

Keine Volksinitiative im klassischen Sinn

Um etwas vor die Landsgemeinde zu bringen, müssen die Glarner nicht wie die Basler Unterschriften sammeln: Im Kanton Glarus können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihre Anliegen mittels Memorialsantrag vor das Volk bringen. Hierzu braucht es lediglich eine Unterschrift. Der Memorialsantrag entspricht daher einer Einzelinitiative, wie es sie im Kanton Zürich gibt. Um in Basel eine Volksinitiative zu lancieren, müssen hingegen 3000 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unterschreiben.

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