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Abstimmung über kantonales Frauenstimmrecht
Aus Schweiz aktuell vom 29.04.2013.
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Landsgemeinde Wie der Ring oval wurde: das Frauenstimmrecht

Einst war der Glarner Landsgemeinde-Ring kreisrund. Mit der Einführung des Frauenstimmrechts musste er vergrössert werden.

Partielles Stimm- und Wahlrecht seit 1967

Bereits 1967 empfahl der Glarner Landrat der Landsgemeinde, das partielle Frauenstimm- und Wahlrecht anzunehmen. Der Beschlussentwurf lautete wie folgt: «Den Frauen steht das Recht zu, in den Schul-, Fürsorge- und Kirchgemeinden zu stimmen, zu wählen und gewählt zu werden, sofern sie im Übrigen die für die Männer geltenden Bedingungen erfüllen. Unter der gleichen Voraussetzung steht den Frauen das Recht zu, in das Waisenamt gewählt zu werden.»

Als Mitglied des Landrates stellte sich Jules Landolt gegen diesen Antrag. Er sprach sich zwar für ein Wahl- aber gegen ein Stimmrecht für die Frauen aus. Er forderte eine neue Vorlage, die den Frauen in Gemeinden und Kanton das aktive und passive Wahlrecht gewährt hätte. Nach zweimaliger Abstimmung siegte der Antrag des Glarner Landrates gegenüber dem Ablehnungsantrag von Jules Landolt.

Die Gegner des Frauenstimmrechts

1971 kam es in den Kantonen zur Abstimmung, wobei die Mehrheit der Schweizer Männer den Frauen die Mündigkeit zutrauten und ihnen an der Urne das Stimmrecht zuerkannten. Doch längst nicht alle sprachen sich für ein Frauenstimmrecht aus. «Frauen sollen in der Küche bleiben, die haben nichts zu politisieren», war eines der beliebten Argumente der Gegner. Ihre Nein-Rufe wurden aber nicht gehört.

Am 3. Mai 1971 nahm Glarus schliesslich als erster Kanton mit einer Landsgemeinde das Frauenstimmrecht an. Als Konsequenz dessen wurde der Landsgemeinde-Ring vergrössert: Die runde Form musste einer ovalen weichen. 1972 nahmen die nun stimmberechtigten Glarnerinnen erstmals an der Landsgemeinde teil.

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Landsgemeinde mit Beteiligung der Frauen
Aus Schweiz aktuell vom 29.04.2013.
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