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Zürich Schaffhausen Staatsanwalt leitet kein Verfahren wegen Hakenkreuz-Plakat ein

Die Zürcher Staatsanwaltschaft sieht keine Geringschätzung des Schweizer Wappens – im Gegenteil.

Hakenkreuz-Plakat auf der Werbefläche der Abfahrtstabelle (eBoard) im SBB-Bahnhof Genève.
Legende: Am Mittwoch vor der Abstimmung stoppte die SBB das Sujet. Das Plakat habe die Gefühle von Kunden verletzt. Keystone

Das Hakenkreuz-Plakat, das in den SBB-Bahnhöfen in Zürich und Genf für ein Nein zur Durchsetzungs-Initiative warb, hat voraussichtlich kein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Zürich hat entschieden, kein Verfahren wegen Verstosses gegen das Wappenschutzgesetz zu eröffnen.

Der Urheber des Hakenkreuz-Plakats, der Werber Parvez Sheik Fareed, muss somit nicht mit einem Strafverfahren rechnen.

Voraussetzung sei eine vorsätzliche Geringschätzung des Schweizer Wappens, sagte Staatsanwalt Markus Imholz. Es liege sogar das Gegenteil vor. Der Urheber habe das Kreuz vor einer Entwicklung zum Hakenkreuz bewahren wollen. Der Anzeigeerstatter, den die Staatsanwaltschaft nicht publik machen will, kann aber noch gegen diesen Entscheid rekurrieren.

Audio
SBB: «Hakenkreuz hat Gefühle von Kunden verletzt»
aus Heute um Vier vom 24.02.2016.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 8 Sekunden.

Das Plakat mit weissem Hakenkreuz auf rotem Grund warb für ein Nein zur Durchsetzungs-Initiative und verwies dabei auf Nazi-Deutschland und die Apartheid in Südafrika. Es wurde in der Woche vor der Abstimmung auf den Werbeflächen der Abfahrtstafeln (eBoards) im Bahnhof Zürich und Genf geschaltet.

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