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Freispruch für Martin Bäumle
Aus Schweiz aktuell vom 28.06.2017.
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Keine Amtsgeheimnisverletzung Zürcher Obergericht spricht Martin Bäumle frei

Das Urteil des Zürcher Obergerichtes

  • Freispruch für Martin Bäumle: Er hat das Amtsgeheimnis laut Obergericht nicht verletzt.
  • Bäumle erhält eine Prozessentschädigung von rund 44'000 Franken.
  • Damit stösst das Obergericht das Urteil des Bezirksgerichtes um. Dieses hatte Martin Bäumle verurteilt.

Darum geht es

Im Zusammenhang mit einem umstrittenen Bauprojekt in Dübendorf hatte Martin Bäumle im November 2011 einem Journalisten des «Anzeigers von Uster» die Kopie eines Betreibungsregisterauszuges zukommen lassen. Diesen habe Bäumle in seiner Funktion als Dübendorfer Stadtrat erhalten, machte die Staatsanwaltschaft geltend.

Dieser Auszug zeigte, dass Betreibungen mit Forderungen von insgesamt 7,8 Millionen Franken gegen jenes Unternehmen bestanden, welches den Gestaltungsplan eingereicht hatte. Dies wurde denn auch in der Regionalzeitung publik. Wenige Tage später lehnten die Dübendorfer Stimmberechtigten den Gestaltungsplan an der Urne ab.

Die Argumentation von Martin Bäumle...

Der GLP-Nationalrat und Dübendorfer Stadtrat Martin Bäumle hat vor dem Zürcher Obergericht erfolgreich einen Freispruch verlangt. Er habe sich keiner Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig gemacht, sondern «das Richtige zum richtigen Zeitpunkt getan». Die Stimmbürger müssten alle relevanten Informationen zur Abstimmung haben. Zudem falle der Auszug des Betreibungsregisters gar nicht unter das Amtsgeheimnis, argumentierte der Verteidiger von Martin Bäumle vor Obergericht.

...wird vom Obergericht bestätigt

Ein Auszug aus dem Betreibungsregister sei zwar nicht unbeschränkt öffentlich, er lasse sich jedoch mit einer plausiblen Erklärung einsehen, stimmte der Richter in einer kurzen Urteilsbegründung zu.

Für das Zürcher Obergericht war nachvollziehbar, dass Martin Bäumle nicht davon ausging, ein Geheimnis zu verraten. Es könne nicht nachgewiesen werden, dass sich Bäumle bewusst gewesen sei, etwas Heikles zu tun, sagte der Richter. Ein Schuldspruch sei deswegen nicht möglich.

Das Urteil des Bezirksgerichts

Das Bezirksgericht Uster hatte Martin Bäumle im Juni 2016 noch zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 150 Franken verurteilt. Ein öffentliches Interesse habe an den Informationen nicht bestanden, befand es. Und ein Betreibungsregisterauszug sei keine verlässliche Quelle für die Finanzlage eines Unternehmens.

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