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2. Gotthard-Röhre Gotthard-Abstimmung: Ein Klammerzusatz gibt zu reden

Wie sachlich sind die Abstimmungsunterlagen zum Gotthard? Nicht sachlich genug, finden mehrere Bürger. Sie haben eine Beschwerde eingereicht. Das Bundesgericht lehnte bisher ähnliche Beschwerden immer ab. Ein Fehler, findet ein Experte.

Die Abstimmung über die Sanierung des Gotthardtunnels soll gestoppt werden. Das verlangen mehrere Bürger mittels Beschwerden. Die Abstimmungsfrage sei verwirrend und verfänglich gestellt, bemängeln sie.

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staatsrechtsprofessor Andreas Kley: «Abstimmungsfrage zu Gotthard ist werbend.»
aus HeuteMorgen vom 13.02.2016.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 4 Sekunden.

Eine Beschwerde stammt von Ernst Dittli, Präsident des Urner WWF. Seiner Meinung nach ist es unzulässig, bei der Abstimmungsfrage die Sanierung des Gotthardstunnels zu erwähnen, denn bei der Abstimmung am 28. Februar gehe es in erster Linie um den Bau einer zweiten Röhre. Dass der bestehende Tunnel früher oder später saniert werden müsse, sei völlig klar.

Der Zürcher Staatsrechtsprofessor Andreas Kley gibt Dittli teilweise Recht. Der Zusatz in Klammern mit der Sanierung sei suggestiv und positiv konnotiert «Gegen eine Sanierung kann ja niemand sein. Niemand möchte den Tunnel quasi zerstören, indem man ihn zerfallen lässt», betont Kley.

Zeichen seitens Bundesgerichtes

Kley findet: Die Formulierung ist werbend. Dabei sei eine Suggestivfrage bei Abstimmungsfragen eigentlich unzulässig. Nur: Dass die Wortwahl in Abstimmungsunterlagen nicht völlig neutral sei, sei nicht neu. «Die Regierung hat ja tatsächlich die Aufgabe, zu führen. Sie benutzt dabei die Spielräume, und sie dehnt die Spielräume aus», sagt Kley weiter.

Das habe aber noch nie so weit geführt, dass das Bundesgericht eine Beschwerde gegen einen Abstimmungstext gutgeheissen habe. Auch in diesem konkreten Fall werde das Bundesgericht nicht anders entscheiden.

Dabei wäre es – so Kley – angebracht, ein Zeichen zu setzen. «Das wäre für die Zukunft enorm heilsam.»

Für die Redaktion der Abstimmungsunterlagen ist die Bundeskanzlei zuständig. Auf Anfrage sagte sie, dass man während laufender Beschwerdeverfahren keine Stellung nehme. Man werde die eigene Position den zuständigen Behörden zukommen lassen.

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