Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Abstimmungen AG Aargau lehnt beide Medikamenten-Initiativen ab

Das Aargauer Stimmvolk lehnt sowohl die Volksinitiative der Ärzte wie auch die Initiative der Apotheker ab. Beide Vorlagen werden mit über 60 Prozent Nein-Stimmen verworfen.

Im Kanton Aargau können Patienten ihre Medikamente weiterhin einzig in der Apotheke beziehen. Das hat das Stimmvolk klar entschieden. Das Volk lehnte eine Volksinitiative der Ärzte mit einem Nein-Anteil von 60 Prozent ab, welche diese geltende Praxis ändern wollte.

Die Stimmenden verwarfen auch das Volksbegehren der Apotheker, die das Verbot der Medikamentenabgabe durch Ärzte in der Kantonsverfassung verankern wollte. Die Stimmbeteiligung betrug rund 47 Prozent.

Die Volksinitiative «Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe» des Aargauischen Ärzteverbandes scheiterte mit 112'365 Nein- zu 73'949 Ja-Stimmen. Die Initiative «Miteinander statt Gegeneinander» des Aargauischen Apothekerverbandes erlitt mit 110'789 Nein- zu 70'134 Ja-Stimmen Schiffbruch.

Regierung und Parlament hatten sich gegen beide Vorlagen gestellt.

Alles bleibt, wie es war

Nach dem Volksentscheid ändert sich im Aargau nichts. Patienten müssen ihre Rezepte für Pillen und Salben in den Apotheken einlösen. Ärzte dürfen Medikamente einzig im Notfall mitgeben oder unmittelbar anwenden. Das Parlament hat diesen seit langem geltenden Grundsatz 2009 im revidierten Gesundheitsgesetz bestätigt.

Der Ärzteverband wollte dieses Selbstdispensationsverbot umstossen. Das Gesundheitsgesetz sollte entsprechend geändert werden. Es hätte den Ärzten erlaubt, Medikamente abzugeben, also zu verkaufen. Die Ärzte argumentierten mit der Wahlfreiheit der Patienten. Als Reaktion auf dieses Begehren lancierte der Apothekerverband eine eigene Volksinitiative. Das Ziel war, das bestehende Verbot in der Kantonsverfassung festzuschreiben. Im Kanton gibt es über 100 Apotheken.

Neun Kantone verbieten Pillenabgabe durch Ärzte

Der Aargau ist mit seiner Regelung in der Minderheit. In neun Kantonen wird zwischen der Verschreibung und der Abgabe von Arzneimitteln getrennt. Die Kantone Bern, Graubünden und Schaffhausen kennen Mischsysteme.

In allen übrigen Kantonen ist die Selbstdispensation ohne Einschränkung erlaubt, darunter in den Kantonen Basel-Stadt, Luzern, Zürich und Solothurn. Das Zürcher Stimmvolk hatte 2008 eine Initiative mit dem Titel «Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug» angenommen.

Initiative für ärztliche Medikamentenabgabe

Kanton Aargau: «Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe»

  • JA

    39.7%

    73'949 Stimmen

  • NEIN

    60.3%

    112'365 Stimmen

Verbot der ärztlichen Medikamentenabgabe

Kanton Aargau: «Miteinander statt Gegeneinander»

  • JA

    38.8%

    70'134 Stimmen

  • NEIN

    61.2%

    110'789 Stimmen

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel