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Abstimmungen AG Wie viel Feuerwerk soll im Kanton Aargau künftig erlaubt sein?

Feuerwerk soll im Kanton Aargau nur noch am 1. Augustabend möglich sein und eingeschränkt werden: Das verlangt eine Volksinitiative, über welche die Aargauer am 8. März abstimmen. Während die einen an das Wohl von Mensch und Tier denken, befürchten die anderen eine Einschränkung der Freiheit.

«Ich bin nicht gegen Feuerwerk oder gegen den 1. August», erklärt Martin Christen. Er sitzt für die SP im Aargauer Kantonsparlament und gehört zu den Initianten der Aargauischen Volksinitiative «zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt

vor privaten Feuerwerken».

1. August wird nicht abgeschafft

Die Volksinitiative

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Die Initianten der Aargauer Volksinitiative «zum Schutz von Menschen, Tieren

und Umwelt vor privaten Feuerwerken» hatten ihre Forderung am 30. Oktober 2012 eingereicht. Damals wurden 3'874 gültige Unterschriften gesammelt. 3000 sind dafür im Kanton Aargau nötig.

Ja, auch er habe damals als seine Kinder noch kleine waren Raketen angezündet. Und am 1. August soll man das auch weiterhin tun dürfen, aber halt in einem kleineren Rahmen, verlangt Christen. Konkret will die Initiative, dass nur noch zwischen 21 und 24 Uhr Feuerwerk wie bisher angezündet werden darf. Und: An «besonderen öffentliche Anlässen», die der Aargauer Regierungsrat genehmigen muss.

Ansonsten sollen höchstens bengalische Zündhölzer oder sogenannte Ladykracher angezündet werden. Damit sollen «sensibel reagierende Menschen» vor übermässiger Lärm- und Schadstoff-Belastung geschützt werden. Auf Tiere, auch freilebende, soll auf diese Weise ebenfalls besser Rücksicht genommen werden.

Und nicht zuletzt könnte mit dieser Initiative der Feuerwerksabfall auf Plätzen und Wiesen verkleinert werden, so das Komitee. Hinter dem Volksbegehren stehen Grossräte der SP, Grünen, Grünliberalen, CVP, EVP und der Schweizer Demokraten.

«Willkürliche» Volksinitiative

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Privates Feuerwerk verbieten? Pro und Contra (12.02.2015)
02:04 min
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Anfang Februar hat sich ein überparteiliches Gegenkomitee gebildet, unter der Führung des Aargauer Jungfreisinnigen Philipp Härri. Für ihn steht fest: «Diese Volksinitiative ist willkürlich. Am 1. August darf man Feuerwerk anzünden, warum das genau drei Stunden möglich sein soll, das ist aber unklar», argumentiert Härri.

Und dass am 1. August Feuerwerk möglich ist, am Silvesterabend jedoch nicht, auch das sei willkürlich. Dem Jungfreisinnigen ist die zusätzliche Regelung ganz grundsätzlich ein Dorn im Auge. Noch mehr Gesetze, noch mehr Freiräume, die eingeengt werden: Das geht nicht, so Härri. Er glaubt ausserdem, dass diese Volksinitiative zu mehr Kosten führen wird.

Zum einen wird der Regierungsrat Anträge prüfen müssen, wenn jemand ein privates Feuerwerk ausserhalb des Nationalfeiertages anzünden wird. Zum anderen müsse diese neue Regelung ja auch durchgesetzt und überwacht werden, erklärt Härri.

Die Aargauer Regierung hat die Volksinitiative zur Ablehnung empfohlen. Mitte September 2014 behandelte auch das Parlament des Kantons Aargau das Anliegen: Der Grosse Rat lehnte damals die Volksinitiative mit 115 zu 9 Stimmen ab.

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