Die Quote kam mit 32'611 gegen 24'258 Stimmen durch, dies bei einer Stimmbeteiligung von 54,69 Prozent. Gegen den Quoten-Beschluss des Parlaments hatten Jungbürgerliche das Referendum ergriffen. Sie forderten Kompetenz statt des Geschlechts als Wahlkriterium; die Befürworter verwiesen derweil auf den heute ohne Quotenzwang sehr mageren Frauenanteil.
Basel-Stadt ist der erste Kanton, der eine solche Quotenregelung für seine Aufsichtsgremien und -delegationen einführt. Bislang gibt es erst in den Deutschschweizer Städten Zürich, Bern und Schaffhausen ähnliche Vorhaben. Verbindlich ist die Drittelsquote für jene Aufsichtsgremien, die der Kanton allein bestellt, etwa für den Bankrat der Basler Kantonalbank sowie die Verwaltungsräte der öffentlichen Spitäler und der Industriellen Werke Basel (IWB).
Wo der Kanton hingegen den Verwaltungsrat nur teilweise bestimmt, muss er selber die Quote erfüllen - aber nur innerhalb seiner Delegation. Zudem muss er die Partner dazu anhalten, sie freiwillig auch zu erfüllen. Diese Vorgabe betrifft etwa den Verwaltungsrat der Basler Verkehrsbetriebe BVB, den Universitätsrat und den Verwaltungsrat des Flughafens Basel-Mülhausen.
Ein Nein aus Basel zu der Zuwanderungsvorlage
Unbestritten waren in Basel-Stadt die Vorlagen über das Ausländerstimmrecht bei Ständeratswahlen mit einem Ja-Stimmen-Anteil von rund 64 Prozent. Rund 84 Prozent beträgt der Ja-Stimmenanteil bei der Anpassung der Vorschriften zur Stimmberechtigung an das Erwachsenenschutzrecht des Bundes.
Basel-Stadt zu den eidgenössischen Vorlagen: 61 Prozent lehnen die Einwanderungs-Initiative der SVP ab, Bahnfinanzierung FABI: 72 Prozent Ja-Stimmenanteil, Abtreibungs-Vorlage: 75 Prozent Nein-Stimmen.