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Ernährungssicherheit
Aus Tagesschau vom 06.07.2017.
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Kampagne Ernährungssicherheit Bauern weibeln für Verfassungsartikel

Die Ernährungssicherheit in die Verfassung: Bauernverbandspräsident Ritter spricht von einer einmaligen Chance.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das überparteiliche Ja-Komitee für die Abstimmung zur Ernährungssicherheit plant eine breit angelegte Kampagne.
  • Beim Verfassungsartikel handelt es sich um einen Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative des Schweizer Bauernverbands.
  • Die Abstimmung erfolgt am 24. September.

«Die Schweiz hat die Chance, als wahrscheinlich erstes Land überhaupt die Ernährungssicherheit in ihrer Verfassung zu verankern», sagte Bauernverbandspräsident Markus Ritter an der heutigen Veranstaltung in Bern. Bundesrat, Parlament und alle Parteien hätten anerkannt, dass die aktuelle Verfassung nicht genüge, um längerfristig die Herausforderung der Ernährungssicherheit zu bewältigen.

Mit einer breit angelegten Kampagne will das überparteiliche Komitee «Ja zur Verankerung der Ernährungssicherheit in der Verfassung» der Vorlage an der Urne zum Durchbruch verhelfen.

Der Inhalt der Vorlage

Konkret soll in der Verfassung verankert werden, dass der Bund die Voraussetzungen schafft, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen.

  • Erstens sollen die landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen gesichert werden, insbesondere das Kulturland.
  • Zweitens soll die Produktion von Lebensmitteln den örtlichen Gegebenheiten angepasst und ressourceneffizient sein.
  • Drittens soll die Land- und Ernährungswirtschaft auf den Markt ausgerichtet sein.
  • Viertens sollen grenzüberschreitende Handelsbeziehungen zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen.
  • Fünftens soll der Bund die Voraussetzungen für einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln schaffen.

Breite Zustimmung

Der Bauernverband zog die «Initiative für Ernährungssicherheit» zurück, nachdem der Ständerat einen Gegenvorschlag erarbeitet hatte. Im Parlament war dieser dann kaum umstritten. Der Nationalrat stimmte ihm mit 173 zu 7 Stimmen bei 11 Enthaltungen zu. Auch der Bundesrat unterstützt den Gegenvorschlag.

Die Gegner kritisierten jedoch, der neue Artikel sei überflüssig. Konsequenzen sind tatsächlich kaum zu erwarten: Gesetzesänderungen auf Basis des Artikels sind in den nächsten Jahren nämlich nicht vorgesehen.

Die Bauern sehen das anders: Heute enthalte die Verfassung keine Vorschrift zur Verfügbarkeit von Lebensmitteln, sagte Bauernverbandspräsident Ritter. Hier werde mit dem neuen Artikel «eine Lücke geschlossen.» Wirkung entfalten werde dieser spätestens dann, wenn neue Revisionen im Bereich der Landwirtschaft an die Hand genommen würden.

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