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Heiratsstrafe Heiratsstrafe: Das Ständemehr allein reicht nicht

Die Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe ist in der Geschichte des Bundesstaates erst die vierte, die gegen die Mehrheit der Kantone gescheitert ist.

Die Mehrheit der Kantone hat der Initiative der CVP zur Abschaffung der Heiratsstrafe zugstimmt, nur acht Kantone lehnten sie ab. Und trotzdem wurde die Initiative verworfen. Sie hat das Volksmehr nicht erreicht.

Diese Konstellation ist selten. Sie kam seit der Gründung des Bundesstaates 1848 erst viermal vor. Konkret bedeutet das, dass die Initiative in den kleinen Kantonen angenommen worden ist und in den bevölkerungsreichen, grossen Kantonen abgelehnt wurde. Häufiger ereignet hat sich der andere Fall, dass das Volksmehr zwar vorhanden war, aber kein Ständemehr. Das ist seit 1848 neun Mal eingetreten.

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Interview mit Christine Widmer Präsidentin CVP (28.2.2016)
02:19 min
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Doppeltes Mehr nötig

Damit eine Initiative in Kraft tritt, braucht sie sowohl ein Volksmehr wie auch ein Ständemehr, das sogenannte doppelte Mehr. «Die Bedingung des doppelten Mehrs wirkt wie das Zweikammer-System im Parlament», sagt der emeritierte Politologieprofessor Wolf Linder, der sich an der Uni Bern mit der politischen Entwicklung der Schweiz seit Gründung des Bundesstaates auseinandergesetzt hat. Im Parlament, wenn die beiden Kammern nicht übereinstimmen, muss dies im Differenzbereinigungsverfahren gelöst werden, oder die Vorlage scheitert.

Allerdings störten sich die Leute im Allgemeinen mehr daran, wenn die Mehrheit des Volkes eine Vorlage annimmt und sie durch die fehlende Mehrheit der Kantone gekippt wird, sagt Linder. «Es wird als ungerecht empfunden, dass die Stimme einer Person aus dem Kanton Appenzell Uri 35 mal so viel Gewicht bekommt wie die einer Person aus dem Kanton Zürich.»

In der Vergangenheit wurden deshalb öfter Vorschläge gemacht, um die Macht des Ständemehrs etwas zu beschränken. Die ehemalige Berner Regierungsrätin Leni Robert hat vorgeschlagen, dass die Stände nur dann eine Initiative nur dann zu Fall bringen kann, wenn sie ein bestimmtes Quorum erreicht, wenn beispielsweise zweidrittel der Kantone dagegen sind.

Das sogenannte Genfer Modell will den mehr grossen und mittleren Kantonen mehr Stimmen geben; grosse Kantone mit vielen Stimmberechtigen wie der Kanton Bern würden drei Stimmen erhalten, die kleinen Kantone blieben bei einer Stimme. Ein anderes Modell sieht vor, den Einfluss der grossen Städte wie Zürich, Lausanne oder Bern zu stärken, die in Abstimmungen von ihrem kantonalen Umfeld oft in die Minderheit versetzt werden.

Das stärkere Mehr

Politologe Linder hat selber ein Modell vorgeschlagen, wie das Patt zwischen Volks- und Ständemehr besser gelöst werden könnte. «Man kann die Standesstimmen in Prozentzahlen umwandeln und vergleichen, welches Mehr das stärkere ist. Offen ist, ob dabei das Volks- oder das Ständemehr gewinnt». Nach seiner Berechnung wäre mit dieser Regelung die Initiative der CVP zur Abschaffung der Heiratsstrafe angenommen worden.

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