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Arena: Initiative «Arbeitsverbot für Pädophile»
Aus Arena vom 02.05.2014.
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Pädophilen-Initiative «Arena»: Was bringt die Pädophilen-Initiative wirklich?

Verurteilte Pädophile sollen nie mehr mit Kindern arbeiten dürfen. Das will die Pädophilen-Initiative, die am 18. Mai zur Abstimmung kommt. Die Gegner der Vorlage glauben, das Gesetz, welches 2015 in Kraft tritt, sei umfassender als die Initiative. Die Befürworter wollen eine Verschärfung.

Für Bundesrätin Simonetta Sommaruga gibt es einen einfachen Grund, warum diese Initiative abzulehnen sei: «Es gibt seit kurzem ein Gesetz, mit dem man Kinder besser und umfassender schützen kann. Das heisst, die Initiative ist überholt.»

Die Initiantin und Zürcher SVP-Nationalrätin Natalie Rickli sieht das anders. Das Gesetz gehe in die richtige Richtung, sagte sie. Aber leichtere Sexualdelikte, bei denen nicht Gewalt angewendet würde und Urteile wegen Pornographie seien mit dem Gesetz nicht erfasst. Somit könne man das Gesetz entsprechend mit einem lebenslangen Berufsverbot ergänzen.

In der Arena diskutierten

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Auf der Pro-Seite:

Auf der Contra-Seite:

Dem widersprach die Justizministerin erneut: Das Gesetz schütze Kinder besser und umfassender. Das Gesetz stelle die Frage, ob ein Täter gefährlich sei. «Und wenn man dies bejaht, dann kann man ihm auch eine lebenslängliche Tätigkeit mit Kindern verbieten», erklärte die EJPD-Vorsteherin. Die Initiative werfe alle in den gleichen Topf und das sei mit der Verhältnismässigkeit nicht zu vereinbaren.

Die Verhältnismässigkeit war auch ein Anliegen von Nationalrat Andrea Caroni (FDP/AR). Ihm liege der Rechtsstaat am Herzen, der die Massnahmen ergreife, die nötig seien. Man müsse mit Augenmass handeln – und das mache die Initiative nicht. «Sie unterscheidet nicht zwischen Pädokriminellen und anderen Sexualdelikten», betonte der Rechtsanwalt.

Schutz der Kinder hat oberste Priorität

Zu den Befürwortern der Initiative gehört BDP-Präsident Martin Landolt. Er gab in der «Arena» zu bedenken, dass das Gesetz in Erwägung ziehe, einem verurteilten Pädokriminellen noch eine zweite Chance zu geben. «Dieses Risiko will ich nicht eingehen», so der Glarner Nationalrat.

Einigkeit bestand in der Runde, dass der Schutz der Kinder oberste Priorität hat. «Die Übergriffe finden aber zu einer grossen Mehrheit im Bekannten- und Freundeskreis statt und da hilft die Initiative nicht weiter», betonte Sommaruga. Beim künftigen Gesetz hingegen sei zum Beispiel ein Kontaktverbot – auch übers Internet – vorgesehen. Dieses Verbot werde auch mit Fussfesseln überprüft.

Jugendliche und Pädokriminalität in einem Topf?

In der Frage der Verhältnismässigkeit gingen in der Debatte ebenfalls die Wogen hoch. Caroni betonte, dass im Initiativtext das Wort Pädophile gar nicht erwähnt wird und verglich die Initiative mit einer Schrotflinte. «Man schiesst auf Pädokriminelle und trifft aber auch andere.»

Sehr oft erwähnt wurde auch der Fall der Jugendliebe. Also die Liebe zwischen Minderjährigen. Hier versuchte Rickli zu erklären, dass diese nicht unter den Initiativtext falle und somit erlaubt sei. Doch die Justizministerin sagte klipp und klar: «Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind strafbar. Das ist richtig so und ich will nicht, dass das ändert.» In diesem Zusammenhang sei die Frage zu diskutieren, ob dies automatisch zu einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot führe oder nicht.

Das Dilemma der Initiative sei, dass Bagatellfälle und schwere Vergehen in einen Topf geworfen würden, erklärte die SP-Bundesrätin. Nach einer allfälligen Annahme der Initiative stehe dann der Gesetzgeber vor der Frage, ob er sich an den Verfassungstext halte und somit die Bagatellfälle mit einbeziehe oder ob er vom Volkswillen abweiche und sich dann heftige Kritik der Initianten anhören müsse.

Orientierung festgelegt – Sexuelles Verhalten veränderbar

In der Diskussion um die Verhängung eines lebenslänglichen Berufsverbotes für verurteilte Pädokriminelle wurde von Rickli die Frage aufgeworfen, warum ein solcher Täter nach 10 Jahren wieder seinen Beruf ausüben dürfe – wie es das Gesetz erlaube – wenn Pädophilie nicht heilbar sei. «Täter, die Kinder missbrauchen, haben es endgültig verwirkt, weiter mit Kindern arbeiten zu dürfen. Es besteht eine permanente Wiederholungsgefahr. Die zweite Chance für den Täter ist ein Risiko für potenzielle neue Opfer», so die Zürcher Nationalrätin.

Ein klärendes Wort sprach die forensische Psychologin Monika Egli-Alge: «Pädophilie ist eine Störung der sexuellen Präferenz, eine Festlegung einer sexuellen Orientierung. Ob man diese heilen muss, würde ich in Frage stellen.» Die Orientierung sei festgelegt und somit nicht veränderbar. Was aber veränderbar sei, sei das sexuelle Verhalten. Nicht jeder Mensch, der an einer Pädophilie leide, missbrauche automatisch Kinder. Umgekehrt gelte das auch: Nicht alle, die Kinder missbrauchen, seien Pädophile. Allein schon der Begriff Pädophilen-Initiative irritiere, betont Egli-Alge weiter. Der Begriff sei zu unpräzis.

Gutachten und Richter versagen

Caroni brach eine Lanze für die Richter. Einerseits stehe im Gesetz, dass der Richter ein lebenslanges Berufsverbot ausprechen dürfe. Andererseits müsse man Vertrauen in die Justiz haben. Bundesrätin Sommaruga doppelte nach: «Wir brauchen eine dritte Gewalt in diesem Staat, eine Justiz, die regelmässig prüfen muss und kann, ob eine Person gefährlich ist.»

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SVP-Nationalrätin Rickli wollte dies nicht so hinnehmen. Gutachten und Richter würden zu oft versagen, sagte Rickli und BDP-Präsident Landolt meinte in diesem Zusammenhang: «Wir ruinieren einem Täter nicht das Leben, wir sagen nur, Du darfst nicht mehr mit Kindern zusammenarbeiten.»

Zum Schluss bemerkte Arena-Moderatorin Sonja Hasler, dass sie einen Trend zur Verschärfung der Gesetzgebung feststelle. Dies sei auch bei der Verwahrungsinitiative der Fall gewesen. Überall würden Maximalstrafen gefordert.

Diese Entwicklung ist für Andrea Caroni eine Verrohung eines Grundwerts der Gesellschaft – der Verhältnismässigkeit. Rickli hielt dagegen, dass es in der Rechtssprechung bei Sexualstraftaten nicht stimme. 70 Prozent aller Sexualstraftäter müssten nicht ins Gefängnis. Da müsse man sich nicht wundern, dass man Maximalstrafen fordere.

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