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Erläuterungen des Bundes
Aus News-Clip vom 17.08.2017.
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Abstimmung vom 24. September Das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 in Kürze

Was würde sich ändern? Welche Argumente bringen Befürworter und Gegner ins Spiel?

Am 24. September entscheidet das Volk über das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020. Gegen die Vorlage wurde das fakultative Referendum erhoben. Das Ständemehr ist somit nicht erforderlich. Die beiden Vorlagen zur Rentenreform (die Verfassungsänderung und die Gesetzesänderung) sind jedoch miteinander verknüpft. Die Altersvorsorge 2020 tritt nur in Kraft, wenn beide Vorlagen angenommen werden.

Ziel der Vorlage
Das Gesetz soll die Renten der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge mit Entlastungsmassnahmen und zusätzlichen Einnahmen sichern.

Neu
Die Reform vereinheitlicht das Rentenalter von Mann und Frau bei 65 Jahren. Sie ermöglicht gleichzeitig die flexible Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren und verbessert die Altersvorsorge von Personen mit Teilzeitarbeit und tiefen Einkommen.

3 Argumente dafür

Die Rentenreform sichert die Finanzierung von bestehenden und zukünftigen Renten. Nur mit dieser Reform wird ein Milliardendefizit in der AHV verhindert.

Die heute berufstätige Generation finanziert die Rentner jährlich mit 1,3 Milliarden Franken in der beruflichen Vorsorge. Mit der Senkung des Umwandlungssatzes wird diese ungerechte Umverteilung reduziert.

Die teuerste Option ist keine Reform. Der vorliegende Kompromiss garantiert den sicheren Fortbestand unserer Vorsorge. Ohne Reform ist das Defizit der AHV bereits 2030 untragbar und die Renten könnten nicht mehr alle ausbezahlt werden. Eine Reform ist unabdingbar, wenn wir die Renten sichern wollen.

3 Argumente dagegen

Die Reform verfehlt die bundesrätliche Zielsetzung gänzlich. Trotz zusätzlicher Finanzspritzen in Milliardenhöhe erhält die AHV nur eine kurze Verschnaufpause. Schon bald verschärft sich das Finanzierungsproblem zusätzlich durch den unverantwortlichen Ausbau mit der Giesskanne.

Mit dieser Reform wird eine Zwei-Klassen-AHV eingeführt, denn die aktuellen Rentner bekommen die zusätzlichen 70 Franken an ihre Rente nicht. Das ist ungerecht und widerspricht dem zentralen Gedanken der AHV, dass alle gleich behandelt werden sollen.

Ein Nein macht den Weg frei für eine echte Reform zur nachhaltigen Sicherung der Renten auf heutigem Niveau und verhindert einen unverantwortlichen Ausbau der AHV.

Empfehlung

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Reform der Altersvorsorge 2020 anzunehmen. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 100 zu 93 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 27 zu 18 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

Parolen zum Bundesgesetz über die Reform der Altervorsorge 2020 (Referendum)

JA
BDP | CVP | EVP | Grüne | SP
NEINSVP | FDP | EDU | PdA

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