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Abzocker-Initiative «Arena»: Wie sollen die Abzocker gestoppt werden?

Exorbitante Managerlöhne, Millionenboni, goldene Fallschirme: Solchen Exzessen will Unternehmer Thomas Minder mit seiner Abzocker-Initiative einen Riegel schieben. Am 3. März gelangt die Vorlage vors Volk. Sagt dieses Nein, tritt der Gegenvorschlag in Kraft. Befürworter und Gegner diskutieren.

In einem Punkt sind sich die Diskussions-Teilnehmer der «Arena» einig: Einige Schweizer Top-Manager kassieren zu hohe Löhne, Boni oder Abgeltungsentschädigungen. Die Wut der Bevölkerung darüber kocht hoch.

Deshalb will der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder mit seiner Abzocker-Initiative einen Riegel schieben. Nicht alle sind von seinen Ideen aber begeistert: Bundesrat und Parlament sprechen sich für einen indirekten Gegenvorschlag aus, der in Kraft tritt, wird die Initiative am 3. März vom Volk verworfen.

Unterschiede Initiative und Gegenvorschlag

InitiativeGegenvorschlag
Abgangsentschädigungen («goldener Fallschirm») und Antrittsprämien sind verboten.Abgangsentschädigungen und Antrittsprämien sind grundsätzlich verboten, die Aktionäre können aber Ausnahmen bewilligen.
Die Aktionäre stimmen jährlich über die Vergütungen für das oberste Kader (VR und GL) ab. Der Entscheid ist bindend. Die Aktionäre stimmen jährlich bindend über die Vergütungen des VR ab. Die jährlichen Abstimmungen über die Vergütungen der GL gelten je nach Statuten als bindend oder konsultativ.
Die Aktionäre wählen jährlich den VR, dessen Präsidenten und den Ausschuss, der die Vergütungen festsetzt.Die Aktionäre wählen grundsätzlich jährlich den VR und dessen Präsidenten. Die Aktionäre können in den Statuten festlegen, ob sie den VR für ein, zwei oder drei Jahre wählen wollen. Ebenso ob der VR seinen Präsidenten selber wählen soll.
Es gibt einen neuen Straftatbestand (hohe Geldstrafen oder Gefängnis).Es gibt keinen neuen Straftatbestand. Das geltende Strafrecht kommt zur Anwendung.

Die Bevölkerung wolle solch hohe Entschädigungen nicht mehr, ist sich Bundesrätin Simonetta Sommaruga sicher. Die Frage sei jedoch, ob die Initiative daran etwas ändern könne. «Sie hat keine Lohnobergrenze und verbietet Boni nicht.» Die Initiative nehme zwar ein wichtiges Anliegen auf, lasse im Gegensatz zum Gegenvorschlag die wichtigsten Fragen aber unbeantwortet.

Lohnfortzahlung statt Abgangsentschädigung

«Wir stimmen über die Initiative ab, nicht über den indirekten Gegenvorschlag», erwidert Initiant Thomas Minder. «Darüber müssen wir reden.» Die Initiative enthalte Muss-Formulierungen, der Gegenvorschlag Kann-Formulierungen. Beispielsweise würden mit der Initiative hohe Abgangsentschädigungen – wie heute im Fall Vasella bekannt geworden – verboten.

Wenn man einen Manager mit Zweijahres-Vertrag nach einem Jahr loswerden wolle, könne man ihm ja noch ein Jahr lang seinen Lohn zahlen. Es gebe schliesslich keinen Grund, weshalb man einem schlechten Manager nach Auslaufen des Vertrags noch Geld nachwerfen müsse, so Minder.

Rückendeckung erhält Minder vom  Wirtschaftsrechtsprofessor Paolo Bernasconi. Für ihn ist der Gegenvorschlag eine «Lex Vasella». Man könne nicht sagen, man sei gegen Exzesse und dann die Initiative bekämpfen.

Mehr Entscheidungsmacht für Aktionäre

Zu den Befürwortern des Gegenvorschlags gehört Martin Landolt, Nationalrat BDP/GL und BDP-Präsident. Für ihn liegt das Problem der Initiative in der Kompetenz der Aktionäre. Laut Initiativtext können die Aktionäre nur Ja oder Nein sagen zur Gesamtsumme der Entschädigungen. Im Gegenvorschlag dagegen könnten die Aktionäre direkten Einfluss nehmen.

Hohe Boni und Entschädigungen verhindern könne man mit der Initiative nicht, findet Bundesrätin Sommaruga. Im Gegenvorschlag könnten die Aktionäre bestimmen, dass beispielsweise bei Verlust gar keine Boni gezahlt würden oder dass die Lohnschere zwischen höchstem und tiefstem Lohn nur eine bestimmte Grösse haben dürfe.

Audio
«Solche Meldungen sind Öl ins Feuer» (Tobias Fässler)
aus HeuteMorgen vom 16.02.2013.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 13 Sekunden.

Handschrift der Wirtschaft

Initiant Minder betont, dass sich die Einschränkungen auf die börsenkotierten Unternehmen beschränken müssten. Der Aktionär wolle nicht nur Dividenden, sondern auch Nachhaltigkeit. Die KMU müsse man aus dem Spiel lassen. Es müsse eine Balance hergestellt werden zwischen Eignern und Verwaltungsrat. Das Konzept funktioniere nur, wenn die Pensionskassen stimmen. Jeder sei Aktionär bei den Pensionskassen. 

Der Gegenvorschlag sei von der Handschrift der Economiesuisse geprägt, so Minder. Die Initiative sei eine Chance, ein Zeichen zu setzen gegen Verwaltungsräte, Bundesbern und den Wirtschaftsdachverband. Die Idee, zuerst zu fragen, bevor man nimmt, gehöre in die Verfassung.

Sommaruga beruft sich zum Schluss auf die rasche Wirksamkeit des Gegenvorschlags. Bei Annahme der Initiative müsse der Bundesrat zuerst ein Gesetz ausarbeiten, das vom Parlament beraten und angenommen werden müsse. «Der Gegenvorschlag ist bereits ein Gesetz.»

Die Teilnehmer

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Auf der Pro-Seite:

  • Thomas Minder, Initiant «Abzocker-Initiative», Ständerat parteilos/SH
  • Paolo Bernasconi, Professor für Wirtschaftsrecht, ehemaliger Staatsanwalt TI

Auf der Contra-Seite:

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