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Post verärgert Schweizer Versandhändler
Aus Rendez-vous vom 08.06.2017. Bild: Keystone
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Verzögerung beim MWST-Gesetz «Dicke Post» für Schweizer Online-Händler

  • Schweizer Online-Versandhändler sind gegenüber der ausländischen Konkurrenz in Sachen Mehrwertsteuer benachteiligt.
  • Das Parlament hat die Ungleichbehandlung gesetzlich aufgehoben – doch die Umsetzung verzögert sich, weil die Post dafür noch nicht bereit ist.
  • Stolperstein bildet das Eintreiben der Mehrwertsteuer bei den ausländischen Onlinehändlern, die z.B. auch in China sitzen können.
  • Die Schweizer Onlinehändler sind über die Verzögerungen alles andere als erfreut.

Da werde er aus Ärger schon am Nachmittag zum Schnapstrinker, schreibt der Präsident des Verbandes des Schweizerischen Versandhandels, Patrick Kessler, auf seiner Website.

Der Grund für seine Wut: Noch mindestens ein weiteres Jahr lang sind Schweizer Versandhändler im Nachteil gegenüber der ausländischen Konkurrenz wie Amazon, Zalando und Co. Denn sie sind für kleinere Sendungen von der Mehrwertsteuer befreit.

Bücher aus dem Ausland sind meist mehrwertsteuerfrei

Wer in der Schweiz wohnt und bei ausländischen Online-Versandhändlern Ware bestellt, bezahlt darauf bislang unter Umständen keine Mehrwertsteuer: Bei Büchern und Zeitschriften beträgt der steuerbefreite Betrag pro Sendung 200 Franken, bei anderen Waren (Kleider oder ähnliches) 65 Franken.

Das sei ein grosser Nachteil für Schweizer Versandhändler, beklagt Kessler: «Seit Jahren kämpfen wir für gleich lange Spiesse. Es wäre nun höchste Zeit, dass man diese Benachteiligung aus der Welt schafft.» Tatsächlich: Letzten Herbst hat das Parlament das Mehrwertsteuergesetz entsprechend geändert.

Probleme für die Post

Erklärtes Ziel der Gesetzesrevision war, Wettbewerbsnachteile für inländische Unternehmen abzuschaffen. Das revidierte Mehrwertsteuergesetz soll denn auch Anfang nächstes Jahr in Kraft treten, hat der Bundesrat letzte Woche beschlossen. Doch ausgerechnet jener Gesetzesteil, der den Versandhandel betrifft, wird erst ein Jahr später wirksam. Grund für die Verzögerung ist die Schweizerische Post.

Diese brauche genügend Zeit, um ihre Systeme anzupassen, sagt Patrick Teuscher von der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Die Post habe dies bei der Vernehmlassung der Verordnung zum Gesetz angemeldet – «und der Bundesrat hat dem stattgegeben», so Teuscher

Pöstler beim Pakete sortieren.
Legende: Der Post bereitet das Eintreiben der Mehrwertsteuer im Ausland derzeit noch Probleme. Keystone

Post muss Mehrwertsteuer eintreiben

Bei der Post heisst es, das Gesetz bringe eine komplizierte Umstellung mit sich, davon seien übrigens auch die privaten Kuriere betroffen. Neu müssen die Paketzusteller die Mehrwertsteuer bei den ausländischen Versandhändlern eintreiben. Und diese Händler könnten auch weit weg sein, zum Beispiel in Asien.

Jeden Tag Zehntausende Sendungen aus dem Ausland

Insgesamt verarbeitet die Schweizerische Post in ihren Zürcher Verteilzentren rund 80'000 «Kleinsendungen mit Wareninhalt» sowie grössere Pakete aus dem Ausland. Künftig muss für all diese Sendungen die Mehrwertsteuer beim Absender eingefordert werden.

«Die Post kann die Mehrwertsteuer nicht beim Aushändigen des Pakets beim Empfänger eintreiben, sondern schiesst dieses Geld dem Staat vor – und muss es dann beispielsweise in einem asiatischen Land beim Absender des Pakets fakturieren, also verlangen», erklärt Post-Sprecher Oliver Flüeler den Vorgang.

Zahle der ausländische Händler nicht, bleibe die Post auf der Schuld sitzen. Dieses Risiko sei ihr zu gross, deshalb brauche es eine andere Regelung – und entsprechend mehr Zeit.

Schweizer Online-Händler bleiben benachteiligt

Für die Schweizer Versandhändler bedeutet dies im Gegenzug, dass ihre Spiesse noch mindestens ein weiteres Jahr lang kürzer bleiben als jene von Amazon, Zalando und Co. Zudem verzichtet der Bund ein Jahr länger auf zusätzliche Mehrwertsteuer-Einnahmen ihn Höhe von mindestens 20 Millionen Franken.

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