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Schweizer Anwälte in der Kritik
Aus Echo der Zeit vom 07.12.2016. Bild: Keystone
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Länderbericht Geldwäscherei Die Schweiz ist top – doch sie hat einen wunden Punkt

Das Wichtigste in Kürze

  • In der vierten GAFI-Länderprüfung zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erhält die Schweiz insgesamt ein gutes Zeugnis.
  • Die internationalen Experten sehen jedoch auch Verbesserungspotenzial.
  • Kritisiert wird, dass Berufe ausserhalb des Finanzbereichs wie Anwälte nicht dem Geldwäschereigesetz unterstellt und damit nicht genügend beaufsichtigt sind.

Die neuen, strengeren Regeln zur Geldwäscherei scheinen zu fruchten. In der vierten Länderprüfung zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung der Groupe d'action financière (GAFI) erhält die Schweiz gute Noten.

Doch die Geldwäscherei-Experten legen den Finger auf einen wunden Punkt. Die Schweiz solle die Anwälte und Notare genauer kontrollieren, und zwar auch dann, wenn diese nur beratend wirkten, und nicht selbst Geldgeschäfte über Offshore-Firmen abwickelten.

Die Rechtslage in der Schweiz

Die Panama-Papers zeigten, dass Schweizer Anwälte als Berater mithelfen, Offshore-Firmen in Steuer-Oasen wie Panama aufzubauen. Verboten ist das nicht, aber die Anwälte bewegen sich dabei in einer Grauzone, denn Briefkastenfirmen können für schmutzige Geschäfte, Steuerhinterziehung und Geldwäscherei missbraucht werden.

Ob der Bund handeln wird, bleibt offen

«Wir sind der Meinung, dass der GAFI-Länderbericht ausgewogen ist und auch ein realistisches Bild zeichnet», sagt Botschafter Alexander Karrer vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen. Doch ob nun der Bund die Regeln für die Anwälte verschärfen und das Anwaltsgeheimnis weiter eingrenzen wird, lässt Karrer offen.

Andere Länder zeigen: Es wäre möglich

Die Regeln gegen Geldwäscherei liessen sich problemlos ausdehnen, sagt Daniel Thelesklaf. Er leitet die Liechtensteiner Behörde gegen Geldwäscherei (FIU). In Liechtenstein und in vielen anderen Ländern werde das bereits getan, und die Anwaltsbranche habe nicht «unnötig» darunter gelitten.

Weissgeldstrategie gilt auch für Anwälte

Bei Kritikern der largen Lösung in der Schweiz rennen die Experten offene Türen ein. «Für mich ist schon lange klar, dass insbesondere auch die proklamierte Weissgeldstrategie der Bundesbehörden dazu verpflichtet, auch in der Anwaltsbranche oder bei Treuhandfirmen für Ordnung zu sorgen», sagt etwa SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen.

Deshalb müsse der Gesetzgeber dringend auch die reinen Berateranwälte im Offshore-Geschäft den Geldwäschereibestimmungen unterstellen.

Der schweizerische Anwaltsverband war heute für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

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