- Strafverfolger wehren sich gegen die Gebührenerhöhung für Telefon- und Computerüberwachungen.
- So könnten sie ihre Arbeit nicht mehr richtig machen, warnt der Präsident der Schweizer Staatsanwälte-Konferenz.
- Für die Überwachung eines Telefonanschlusses bezahlen Strafverfolger dem Bund heute knapp 2500 Franken, ein Antennensuchlauf kann in die Hunderttausende gehen.
- Der Bundesrat will die Gebühren ab nächstem Jahr um 70 Prozent erhöhen.
- Bis Ende Juni läuft eine Vernehmlassung. Anfang nächstes Jahr sollen die Preise definitiv erhöht werden.
Staatsanwälte und kantonale Sicherheitsdirektoren haben die Gebühren für Überwachungsmassnahmen schon verschiedentlich beklagt. Doch jetzt, da der Bundesrat die Gebühren auf einen Schlag um 70 Prozent erhöhen will, platzt dem Präsidenten der Staatsanwälte-Konferenz, Fabien Gasser, der Kragen.
Verzicht auf Überwachungen
«Plus 70 Prozent: Das geht zu weit.» Er warnt, bei der Aufklärung besonders schwerer Delikte müssten sie in Zukunft auf ein wichtiges Ermittlungsinstrument verzichten. «Diese hohen Preise können wir nicht auf die Beschuldigten überwälzen.»
Die Frage, ob die Schweiz damit unsicherer werde, will Gasser nicht kommentieren. Aber man könne Opfern in Mordfällen nicht sagen, es gebe keine Überwachung, weil sie zu teuer sei. «Es müssen Lösungen gefunden werden, damit wir nicht immer an die Kosten denken müssen.»
Warum der Bundesrat die Gebühren erhöhen will
- Der Bund investiere Dutzende von Millionen Franken in ein neues, besseres Überwachungssystem.
- Letztes Jahr habe der Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Dienst ÜPF) knapp 13 Millionen Franken eingenommen. Damit seien die Kosten nur zu 50 Prozent gedeckt, sagt Nils Güggi vom Dienst ÜPF.
Zu Gassers Befürchtungen meint Güggi: Dass Ermittler nur wegen des Budgets auf eine notwendige Überwachung verzichten würden, könne er sich schlecht vorstellen. «Ich kann mir im Gegenzug auch nicht vorstellen, dass man heute überflüssige Überwachungen macht, nur weil man genug Geld im Budget hat.»
Anreiz zum Datenschutz
Nicht alle Staatsanwälte stemmen sich gegen die Gebührenerhöhung. Der St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob sagte unlängst gegenüber SRF, die Verteuerung führe dazu, dass sich Ermittler genau überlegten, ob es eine Überwachungsmassnahme wirklich brauche. Das schaffe einen aus Datenschutzoptik erwünschten Anreiz, schreibt der Bundesrat dazu. |