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Verfahren gegen «Booking.com»
Aus 10 vor 10 vom 12.09.2017.
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Umstrittene Zahlungen Preisüberwacher leitet Verfahren gegen Booking.com ein

Eine Untersuchung gegen die Buchungsplattform lief seit Februar. Eine Einigung mit dem Unternehmen scheiterte.

  • Der Preisüberwacher hat ein Verfahren gegen Booking.com eingeleitet.
  • Der Vorwurf lautet: Hinweise auf Preismissbrauch bei den Kommissionen, welche die Online-Buchungsplattform in der Schweiz verlangt.
  • Die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung mit Booking.com sei gescheitert, so der Preisüberwacher.

Stelle er einen Preismissbrauch fest, sei er von Gesetzes wegen verpflichtet, mit dem betroffenen Unternehmen ein Gespräch zu führen. Das Ziel sei dabei, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, so der Preisüberwacher. Da das Vorgehen in diesem Fall gescheitert sei, habe man am 8. September ein Verfahren gegen die Online-Buchungsplattform eröffnet.

Die Untersuchung gegen Booking.com hatte Preisüberwacher Stefan Meierhans im Februar bei der Präsentation seines Jahresberichts publik gemacht. Man überprüfe, ob es sich um ein «marktmächtiges» Unternehmen handle, wie viel ein Hotelier bezahle, damit er auf der Plattform aufgeschaltet sei, wo er aufgeführt werde und wie viel Kommission ihn das koste, hiess es damals.

Erfolgreich und umstritten

Online-Buchungsplattformen sind wegen ihrer einschränkenden Teilnahmebedingungen umstritten. Die Plattformen machen den Hotels unter anderem Preisvorschriften, die es ihnen untersagen, ihre Betten auf anderen Verkaufskanälen günstiger anzubieten. Die Hotels und ihr Verband sehen darin einen Eingriff in die Unternehmensfreiheit.

Dennoch gewinnen die Plattformen bei Hotels immer stärker an Bedeutung: Laut Zahlen des Instituts für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis in Siders stieg ihr Anteil 2016 bei Buchungen in der Schweiz gegenüber dem Vorjahr um 6,7 Prozent auf rund 27 Prozent.

Das Geschäft würden die drei Plattformen Booking, Expedia und HRS beherrschen, die zusammen 93 Prozent der Direktbuchungen generierten. Die von den Hotels an die Plattformen bezahlten Kommissionen beliefen sich auf 150 Millionen Franken.

Die Reaktion von Booking.com

Peter Lochbühler, Leiter Public Affairs: «Booking hat dem Preisüberwacher umfassendes Beweismaterial zum Funktionieren des Wettbewerbs in der Schweiz vorgelegt. Wir haben darin aufgezeigt, dass die Höhe der Kommissionsraten im Vergleich mit denjenigen unserer Mitbewerber angemessen ist. Sie ist auch im Vergleich mit den Kommissionsraten in vergleichbaren Ländern angemessen. Dies insbesondere mit Blick auf den Wert der Dienstleistungen, die wir für die Unterkünfte erbringen. Wir sind zuversichtlich, dass der Preisüberwacher nach Würdigung der Tatsachen zum Schluss kommt, dass ein regulatorischer Eingriff in unserem Fall weder notwendig noch angemessen ist.»

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