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FOKUS: Die Luft wird dünner für Insider
Aus 10 vor 10 vom 27.07.2017.
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Unerlaubter Aktiendeal Wenn Manager ihr Insiderwissen vergolden

Bei der Actelion-Übernahme versuchte ein Beteiligter, sich illegal zu bereichern – und flog auf. Warum riskieren Manager Ruf und Karriere?

Es ist die bisher grösste Übernahme des Jahres mit Schweizer Beteiligung. Der weltgrösste Gesundheitskonzern Johnson & Johnson schluckt das Baselbieter Biotech-Unternehmen Actelion. Der Preis: 30 Milliarden Dollar – die teuerste Transaktion in Europas Gesundheitsbranche seit 13 Jahren.

Doch nun gibt es einen Schatten über der Geschichte: Einer der beteiligten Manager von Johnson & Johnson versuchte, sich illegal an der Übernahme zu bereichern.

Trotz Verbot mit Aktien gehandelt

Der Manager aus der Schweiz war seit Sommer 2015 Mitglied einer internen Projektgruppe für die Actelion-Übernahme. Dafür nahm er regelmässig an Sitzungen teil und gab Stellungnahmen ab. Er wusste also schon sehr früh, dass Johnson & Johnson an Actelion interessiert war. Ihm wurde ausdrücklich verboten, mit Actelion-Aktien zu handeln.

Doch er hielt sich nicht an das Verbot: Am 24. Oktober 2016 – einen Monat, bevor die Gespräche zwischen den beiden Unternehmen offiziell bestätigt wurden – kaufte der Manager über das Konto seiner Mutter 130 Actelion Namenaktien zum Kurs von rund 149 Franken pro Aktie. Als am 25. November die Verhandlungen von beiden Firmen öffentlich bestätigt wurden, kletterte der Kurs der Actelion-Aktie auf rund 185 Franken.

Am 18. Januar 2017 verkaufte der Mann die Aktien wieder beim Kurs von rund 228 Franken. Sein Gewinn aus dem Insiderwissen: etwas mehr als 10'000 Franken. Hätte er das endgültige Übernahmeangebot von Johnson & Johnson abgewartet, hätte er sogar 280 Franken pro Aktie lösen und seinen Gewinn damit nochmals um fast 7000 Franken erhöhen können.

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Bundesanwaltschaft sagt Insiderhändlern den Kampf an
Aus ECO vom 18.04.2016.
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Doch der Plan des Managers ging in die Hose: Die Bundesanwaltschaft verurteilte ihn wegen Insiderhandels. Nun ist er vorbestraft, muss den Gewinn abliefern und erhält eine bedingte Geldstrafe von 8400 Franken. Ausserdem muss er die Verfahrenskosten tragen. Nach eigenen Angaben hat der reuige Manager den illegalen Gewinn gemeinnützig gespendet und Selbstanzeige erstattet.

Wegen 10'000 Franken hat der Manager Karriere und Reputation aufs Spiel gesetzt. Alexander Schuchter von der Universität St. Gallen forscht seit über zehn Jahren zu Wirtschaftskriminellen. Er sagt, dass bei kleineren Fällen von Wirtschaftskriminalität häufig weiche Faktoren eine Rolle spielen, «wie beispielsweise die fehlende Anerkennung im Unternehmen, die schwindende Identifikation mit der Organisation oder auch Hochmut und Arroganz.»

Der grösste Insiderfall ist derzeit noch hängig

Seit 2013 ist die Bundesanwaltschaft zuständig für die Verfolgung von Insiderdelikten. In dieser Zeit wurden acht Täter wegen Insiderhandels bestraft. In den 25 Jahren zuvor, als die Kantone zuständig waren, kam es gerade mal zu 16 Verurteilungen.

Doch der grösste Fall steht noch bevor. Ende Juni wurde bekannt, dass die Finanzmarktaufsicht Finma den ehemaligen mehrfachen Verwaltungsrat Hans Ziegler sanktioniert hat. Ziegler hatte laut Finma durch Insidergeschäfte 1,4 Millionen Franken verdient. Die Bundesanwaltschaft ermittelt noch.

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Finma greift durch
Aus Tagesschau vom 23.06.2017.
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Gemessen an dieser mutmasslichen Deliktsumme sind alle bisher verurteilten Insider nichts als kleine Fische. Dabei ist es nicht die Strafe, die besonders schmerzt, sagt Alexander Schuchter von der Universität St. Gallen: «Wirtschaftsdelinquenten neigen grundsätzlich zu mehr Narzissmus und Hedonismus. Ihnen ist die gesellschaftliche Anerkennung besonders wichtig.» Darum sei für sie der Verlust der gesellschaftlichen Anerkennung besonders schmerzlich.

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