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Mehr als Hopfen, Gerste und Wasser hat es nicht im deutschen Bier.
Keystone
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Deutsches Bier und seine mittelalterliche Rezeptur

Seit 500 Jahren gilt in Deutschland: Mehr als Hopfen, Gerste und Wasser gehört nicht ins Bier. «Das machte im Mittelalter Sinn», sagt der Biersommelier Anton Flückiger. Heute kann man sich fragen, ob das Reinheitsgebot die deutschen Brauer nicht einschränkt. Die Schweizer Brauer haben mehr Freiheit.

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«Im Mittelalter hat man alle möglichen Kräuter und Gräser ins Bier getan», sagt Flückiger. Besonders das Beifügen von Bilsenkraut, eine der giftigsten Pflanzen, war verheerend.

Das Reinheitsgebot
Im Erlass des Bayrischen Herzog Wilhelm IV heisst es deshalb 1516:

Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.


500 Jahre später
«Heute kann man sich über den Sinn des Reinheitsgebot durchaus Gedanken machen», sagt Flückiger. Die deutschen Brauern seien nämlich durch das Reinheitsgebot eingeschränkt. «Verwenden sie Mais statt Gerste oder Kirschen, wie die Belgier, so darf das Bier nur als Biermischgetränk in den Handel kommen.» Die Reinheit in Ehren, aber Mais und Kirschen sind für den Biersommelier genau so rein wie Gerste.

Die Schweiz und das Reinheitsgebot
In der Schweiz gilt das Reinheitsgebot nicht. Aber das Bier ist auch hier geregelt und zwar im Lebensmittegesetz und im Biersteuergesetz. «Das gibt den Brauern viel Freiheit», sagt Flückiger. Freiheit, innovative und ungewöhnliche Biere, abseits vom Mainstream zu brauen.

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