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Parkieren in der Blauen Zone: Wie geht das mit der Parkscheibe?
Aus Espresso vom 12.09.2016. Bild: Keystone
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«Espresso Aha!» Parkieren in der Blauen Zone: Wie geht das mit der Parkscheibe?

Welche Scheiben sind erlaubt und wie muss ich die Scheibe einstellen, ohne eine Busse zu kassieren? «Espresso-Aha!» klärt Fragen rund ums Parkieren in der Blauen Zone.

«Espresso Aha!»

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Jeden Montag beantworten wir in der Rubrik «Espresso Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Senden Sie sie uns!

Die Schweizerische Signalisationsverordnung (SSV) gibt die Regeln klar vor: Eine Parkscheibe muss

  • blau sein, die Schrift auf der Scheibe weiss, die drehbare Zeit-Anzeige schwarz auf weissem Grund.
  • Grösse der Scheibe: mindestens 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch.
  • Infos der Gemeinde über die Parkierregeln oder auch Werbung gehören laut SSV auf die Rückseite.

Parkscheiben in anderer Grösse oder Farbe sind verboten. «Es gibt zum Beispiel auch solche, welche die Parkzeit automatisch aktualisieren – das ist natürlich nicht erlaubt», erklärt Hans Lussi, Chef der Winterthurer Verkehrs- und Sicherheitspolizei gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Wer um 8.01 ankommt, kann bis 9.30 Uhr bleiben

Die wichtigsten Regeln:

  • In der Blauen Zone darf man von Montag bis Samstag tagsüber von 8 bis 18 Uhr grundsätzlich nur eine Stunde lang parkieren. Faktisch ist aber auch mehr möglich, denn man stellt die Scheibe jeweils auf die folgende Halbstunden- oder Stundenmarkierung ein. Kommt man zum Beispiel um 8.01 Uhr am Morgen an, stellt man die Scheibe auf 8.30 Uhr und kann dann bis 9.30 Uhr parkieren.
  • Über Mittag (zwischen 11.30 und 13.30 Uhr) darf man sein Auto bis 14.30 Uhr stehenlassen. Am Abend und in der Nacht (von 18 bis 7.59 Uhr) läuft die Parkzeit bis am anderen Morgen um 9 Uhr.
  • Am Sonn- und Feiertagen gilt nur eine Parkzeitbeschränkung, wenn dies auf einer Extra-Tafel signalisiert ist.

Neu einstellen während dem Parken gilt nicht

Gebüsst wird man, wenn:

  • die Parkscheibe nicht gut sichtbar ist
  • die Ankunftszeit falsch eingestellt wurde
  • die Parkierdauer überschritten wurde
  • die Ankunftszeit umgestellt wurde, währenddem das Auto noch in der Blauen Zone parkiert war
  • man eine inoffizielle, selbstgemachte, automatische etc. Parkscheibe verwendet

Lustig, aber verboten – hier ein paar Beispiele:

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