Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Alles was Recht ist! Arbeitgeber stirbt, Haushalthilfe darf Lohn behalten

Eine Haushälterin war überglücklich, als sie eine Stelle fand. Doch schon nach wenigen Monaten starb ihr Chef. Sie verliert ihre Selle. Doch damit nicht genug: Marianne W. soll ihren letzten Lohn zurück bezahlen. So geht das natürlich nicht!

Der Fall:

Die 50-jährige Marianne W. (Name geändert) war überglücklich, als sie diese Stelle bekam: Haushälterin bei einem gehbehinderten Patienten. Endlich. Am 1. März im vergangenen Jahr trat sie die neue Aufgabe an.

«Alles, was Recht ist!»

Box aufklappen Box zuklappen

Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner berichtet über Fälle, bei denen Ratsuchende zu ihrem Recht gekommen sind. Zum Dossier

Doch schon nach kurzer Zeit muss der Mann ins Spital. Und im August wird schliesslich klar, dass er nicht weiter zu Hause betreut werden kann. Vor dem Übertritt ins Pflegeheim kündigt er seiner Haushälterin. «Unter Tränen hat er mir versichert, dass ich den Lohn bis Ende November ausbezahlt bekomme», erzählt Marianne W. Ihr Chef sei sehr zufrieden mit ihr gewesen und habe die Kündigung aufrichtig bedauert.

Anfang Oktober verstirbt der Mann im Pflegeheim. Ende Monat meldet sich überraschend der Anwalt der Erben bei Marianne W. Durch den Tod des Arbeitgebers sei ihr Lohnanspruch erloschen, erklärte er. Sie werde keine weiteren Lohnzahlungen mehr bekommen. Doch nicht nur das: Der Anwalt forderte den Lohn für den Monat Oktober zurück.

Marianne W. ist verzweifelt. «Ich werde so schnell keine neue Stelle finden», schreibt sie «Espresso». Monatelang habe sie gesucht und nur Absagen bekommen. «Ich bin auf das Geld angewiesen.»

Das steht im Gesetz:

Wenn ein Arbeitgeber stirbt, wird der Arbeitsvertrag nicht automatisch aufgelöst. Vielmehr gehen die Rechte und Pflichten auf die Erben des Arbeitgebers über. Diese müssen dann den Vertrag mit einem Angestellten kündigen. Im Normalfall.

Wenn aber zwischen dem Arbeitgeber und seiner Angestellten eine enge persönliche Beziehung besteht, erlischt das Arbeitsverhältnis beim Tod des Arbeitgebers. Bei Privatsekretären liegt eine solche enge Beziehung beispielsweise vor, bei Pflegerinnen oder eben wie im Beispiel von Marianne W. bei einer Hausangestellten.

Mit dem Arbeitsverhältnis endet dann grundsätzlich auch der Anspruch auf Lohn. Grundsätzlich. Denn: Betroffene Arbeitnehmer können laut Gesetz von den Erben einen «angemessenen» Schadenersatz verlangen. Und darunter verstehen Juristen den Lohnausfall, der durch die vorzeitige Auflösung entsteht.

Für Marianne W. bedeutet das: Sie kann den Lohn für den Oktober behalten. Aber nicht nur das: Sie kann von den Erben den Lohn bis zum frühestmöglichen Kündigungstermin verlangen, also bis Ende November. Dies unter der Voraussetzung, dass sie in dieser Zeit auch bereit ist, für die Erben zu arbeiten.

Die Lösung:

Mit Hilfe von «Espresso» schreibt Marianne W. dem Anwalt einen Brief. Sie bietet ihre Arbeitskraft an und fordert ihren Lohn bis Ende November.

Doch der Anwalt zitiert sie in sein Büro, macht Druck, schüchtert die Frau ein. Er will, dass sie eine Erklärung unterschreibt, worin sie auf all ihre Ansprüche verzichtet.

Marianne W. weigert sich. Die Erben zahlen nicht, der Anwalt lässt nichts mehr von sich hören. Auf Rat von «Espresso» schaltet Marianne W. nun selber einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt ein. Das war im Januar 2013.

«Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich vor ein paar Tagen das Geld von den Erben erhalten habe», schreibt Marianne W. Ende November in einem Mail an «Espresso». Der Gegenanwalt habe die Sache immer wieder in die Länge gezogen. Doch jetzt sei sie froh, endlich abschliessen zu können.

Nach dem Tod ihres Chefs habe sie sich sofort wieder auf Stellensuche begeben, erzählt Marianne W. Zunächst erfolglos. Doch dann habe sich plötzlich ganz unerwartet eine Chance ergeben. «Nun habe ich mir einen Traum erfüllt und bin jetzt stolze Inhaberin eines kleinen Wollgeschäfts.» Die Arbeit bereitet Marianne W. grosse Freude. Eigentlich sei es gar keine Arbeit, sondern eher ein Vergnügen, schreibt sie und fügt an: «Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Hilfe. Es ist schön, wenn man sich an jemanden wenden kann, wenn man nicht mehr weiter weiss.»

Meistgelesene Artikel