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Alles was Recht ist! Chef muss Entlassenem Entschädigung bezahlen

Nach einer Operation bekommt Peter Z. vom Chef die Kündigung. Angeblich aus wirtschaftlichen Gründen. Peter Z. wendet sich an «Espresso» und geht gegen seinen Arbeitgeber vor. Mit Erfolg. Jetzt muss ihm der ehemalige Chef eine Entschädigung zahlen.

Der Fall:

Die Kündigung war für Peter Z. (Name geändert) ein Schock. Zweieinhalb Jahre arbeitete er im Betrieb, seine Qualifikationen waren immer gut. Dann die Kündigung. Im der schriftlichen Begründung werden wirtschaftliche Gründe aufgeführt.

«Alles, was Recht ist!»

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner berichtet über Fälle, bei denen Ratsuchende zu ihrem Recht gekommen sind. Zum Dossier

Für Peter Z. ist diese Begründung eine faule Ausrede. In Wirklichkeit habe man einen Mitarbeiter loswerden wollen, der sich nicht alles gefallen lässt.

Peter Z. war nach einer Schulteroperation einige Monate nicht voll arbeitsfähig. Trotz Arztzeugnis verlangte sein Chef, dass er schwere Lasten herumtrug. Peter Z. wehrt sich – und wird nach einer Verwarnung postwendend auf die Strasse gestellt.

An der Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen zweifelt Peter Z. auch aus einem weiteren Grund: «An meiner Stelle wurde ein neuer Mitarbeiter eingestellt. Ich musste ihn sogar einarbeiten!»

Das steht im Gesetz:

Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen wird, weil sich ein Angestellter für ihm zustehende Rechte wehrt.

Der Klassiker unter den missbräuchlichen Kündigungen ist die so genannte Rachekündigung. Immer wieder werden Angestellte entlassen, weil sie eine Entschädigung für geleistete Überstunden fordern oder weil sie wie im Beispiel von Peter Z. vom Chef verlangen, sich an vertragliche oder gesetzliche Vorschriften zu halten.

Wer sich gegen eine missbräuchliche Kündigung wehren will, muss noch während der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber schriftlich protestieren und die Rücknahme der Kündigung verlangen. Geht der Arbeitgeber darauf nicht ein, müssen Betroffene eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Das Verfahren vor Arbeitsgericht ist bis zu einem Streitwert von 30'000 Franken kostenlos. Vor der Gerichtsverhandlung findet obligatorisch ein Schlichtungsverfahren statt. Auch dieses Verfahren ist kostenlos.

Die Schlichtungsbehörde oder das Arbeitsgericht prüft die Argumente beider Seiten. Kommt es zum Schluss, die Kündigung sei missbräuchlich, spricht es dem Kläger eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen zu.

Die Lösung:

«Espresso» erklärt Peter Z. die Rechtslage und rät ihm zu einer Klage. Peter Z. bereitet sich sorgfältig auf den Verhandlungstermin vor dem Friedensrichter vor,schildert die Geschehnisse, legt die Fakten auf den Tisch und - bekommt Recht.

«Der Vorsitzende machte meinen ehemaligen Chef klar, dass ein Weiterzug für ihn eine teure Angelegenheit werden könnte.» Schliesslich unterschreibt der ehemalige Arbeitgeber einen Vergleich.

Peter Z. bekommt für die missbräuchliche Kündigung nun eine Entschädigung von 11 250 Franken. Ein Wehrmutstropfen allerdings bleibt:Eine neue Stelle hat Peter Z. bis heute nicht gefunden.

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