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Darf der Vermieter mein Depot zurückbehalten?
Aus Espresso vom 18.06.2015. Bild: Colourbox
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Mietrecht Darf der Vermieter mein Depot zurückbehalten?

Eine Mieterin hat ihre Wohnung gekündigt, Ende August wird sie ausziehen. Zum Zügelstress kommt Stress mit dem Vermieter. Der will ihr das Depot erst nächstes Jahr auszahlen – nach der Nebenkostenabrechnung. Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» zeigt, wie viel der Vermieter sofort auszahlen muss.

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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Gabriela Egli muss schon bald Kisten packen: Sie hat ihre Wohnung in Männedorf ZH gekündigt und wird Ende August umziehen. Das ist Stress pur. Aber nicht nur der Umzug zerrt an Eglis Nerven: «Mein Vermieter schreibt, ich bekäme die Mietzinskaution erst zurück bezahlt, wenn die Nebenkostenabrechnung abgeschlossen sei.» Das bedeutet, dass Gabriela Egli ihr Geld erst im nächsten Frühjahr auf dem Konto haben wird.

Der Vermieter blockiert das Depot wegen 200 Franken

«Ich dachte immer, ein Depot sei für die Sicherstellung der Miete, nicht aber für Nebenkosten», schreibt Gabriela Egli dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Dazu kommt: Egli hat im letzten Jahr jeden Monat einen um 26 Franken aufgerundeten Mietzins überwiesen. Quasi eine freiwillige Akontozahlung an künftige Nebenkosten. Sollte Egli aufgrund der nächsten Nebenkostenabrechnung also tatsächlich eine Nachzahlung leisten müssen, so wäre es ein sehr kleiner Betrag. Maximal 200 Franken. Auch deshalb kann die Frau nicht verstehen, dass der Vermieter ihr Depot so lange blockieren darf.

Vermieter dürfen von ihren Mieterinnen und Mietern ein Depot oder eine Mietzinskaution verlangen, laut Gesetz maximal drei Monatsmieten. Das Depot ist eine Sicherheit für den Vermieter und zwar für alle Forderungen im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis: Also für offene Mietzinse, Schadenersatzforderungen bei Mängeln oder für Nebenkosten.

Der Verwaltungsaufwand muss verhältnismässig sein, das Depot aber auch

Es ist also zulässig, dass der Vermieter ein Depot erst ausbezahlt, wenn die nächste Nebenkostenabrechnung erledigt ist. Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, bei jedem Mieterwechsel eine individuelle Abrechnung zu erstellen. Dieser Aufwand wäre unverhältnismässig.

Unverhältnismässig wäre es aber auch, wegen ein paar Hundert Franken ein Depot von ein paar Tausend Franken zu blockieren. Konkret: Gabriela Eglis Vermieter darf höchstens einen Teil des Depots zurück behalten. Und dies auch nur, wenn er aufgrund früherer Jahre davon ausgehen kann, dass die Mieterin Nebenkosten nachzahlen muss.

Mindestens 4000 Franken muss der Vermieter sofort freigeben

Im letzten Jahr musste Gabriela Egli knapp 600 Franken nachzahlen. Durch den höheren Mietzins hat sie davon bereits 312 Franken bezahlt. Von den 4300 Franken Depot muss ihr demnach der Vermieter spätestens einen Monat nach der Wohnungsübergabe mindestens 4000 Franken überweisen.

Weigert er sich, kann sich die Mieterin an die Schlichtungsbehörde wenden. Das Verfahren ist kostenlos.

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