Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Winterferien Gemietete Ski gestohlen - wer bezahlt?

Die Rechtsfrage des Tages: Oh Schreck, die Ski sind weg! Bei den meisten wird ein solcher Diebstahl mit der Hausratversicherung abgedeckt. Anders sieht es aber aus, wenn die Ski gemietet sind.

Vor dem Bergrestaurant stehen sie zu Hauf auf dem Präsentierteller ─ Ski in den verschiedensten Ausführungen. Die Gelegenheit für Diebe. Immer wieder kommt es vor, dass Bretter gestohlen werden. Die meisten haben einen solchen einfachen Diebstahl in ihrer Hausratversicherung versichert. Was aber, wenn die Ski einen nicht gehören, sondern nur gemietet sind? Wer bezahlt den Schaden?

Alle Rechtsfragen

Box aufklappen Box zuklappen

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Grundsätzlich haftet der Mieter. Allerdings schuldet er dem Vermieter nur den sogenannten Zeitwert der gemieteten Ski. Den Wert also, den sie aktuell noch haben.

Wer eine Haftpflichtversicherung hat, kann den Schaden dort anmelden. Allerdings schliessen viele Versicherungen in ihren Allgemeinen Versicherungsbestimmungen die Deckung bei geliehenen oder gemieteten Gegenständen aus oder sehen einen hohen Selbstbehalt vor, sodass es sich nicht lohnt, den Schaden anzumelden.

Tipp: Bei der Skimiete darauf achten, dass auf dem Mietervertrag das Alter der Ski notiert ist.

Meistgelesene Artikel