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Winterferien Zugeschneit: Muss ich zusätzliche Ferientage nehmen?

Die Rechtsfrage des Tages: Der Skiort ist für Tage zugeschneit, eine Abreise nicht möglich. Hat man als Arbeitnehmer Anspruch auf Lohn oder gehen zusätzliche Ferientage drauf?

Die Skiferien sind eigentlich vorbei, an eine Abreise ist aber nicht zu denken: Der Skiort ist zugeschneit und von der Umwelt abgeschnitten. Keine Chance, wieder rechtzeitig zur Arbeit zurückzukehren. Hat man in einem solchen Fall als Arbeitnehmer Anspruch auf Lohn oder muss man zusätzliche Ferientage beziehen?

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Wer zu spät aus den Ferien an den Arbeitsplatz zurückkehrt, muss weitere Ferientage beziehen oder einen Lohnabzug akzeptieren. Ob den Arbeitnehmer ein Verschulden an seiner Verspätung trifft, ist rechtlich nicht entscheidend.

Für den Lohnausfall kann übrigens nicht der Ferienort haftbar gemacht werden. In Fällen so genannt höherer Gewalt besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Schadenersatz. In Genuss einer Lohnfortzahlung kommen Angestellte nur, wenn sie zum Beispiel wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten können.

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