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Ueli Schmezer Politiker helfen Cablecom & Co.

Der Konsument darf auch in Zukunft nicht selber entscheiden, mit welchem Empfangsgerät (Set-Top-Box) er digitales Fernsehen schaut.

Ueli Schmezer
Legende: Ueli Schmezer SRF

So will es die vorbereitende Kommission des Ständerats. Begründung: Es brauche keine Regelung, der Konsument habe ja die Wahl zwischen verschiedenen Fernsehangeboten (Kabel, Antenne, Sat, Swisscom, Internet-TV).

 

 Die Begründung ist fadenscheinig: In der Realität existiert die freie Wahl für viele Konsumenten nicht. Nicht überall ist Swisscom-TV erhältlich und nicht jeder darf eine Satellitenschüssel auf den Balkon stellen. Zudem sind die Angebote zu unterschiedlich, als dass sie gegenseitig als echte Alternativen gelten könnten.

 

 Der Entscheid zeigt vor allem eines: Die Kommission beugt sich den Anbietern und ist nicht einmal bereit, den Konsumenten die kleine Freiheit der Boxenwahl zu ermöglichen. Da nach einer Übergangsfrist auch die Swisscom von einer freiheitlichen Regelung betroffen wäre, hat auch sie hinter den Kulissen offenbar kräftig Druck gemacht. Eines ist klar: Dass der Konsument die Set-Top-Box des Anbieters kaufen oder mieten muss, macht nur für die Anbieter Sinn.

 

 Dass es auch anders geht, hat die Kommission schlicht unterschlagen: Kleinere Kabelnetzbetreiber stellen das digitale Grundangebot unverschlüsselt zur Verfügung und gewähren beim verschlüsselten Zusatzangebot Boxenfreiheit. Und fahren gut damit.

 

 Von der Frage, die hinter der Set-Top-Box-Debatte steht, wagt man schon gar nicht mehr zu sprechen. Doch letztlich geht es darum: Wozu braucht es überhaupt eine Verschlüsselung, welche eine Box erst nötig macht? Die Antwort ist einfach: Es braucht keine. Jedenfalls nicht für den Konsumenten.

 

 Die Verschlüsselung dient den Anbietern – der Swisscom so gut wie Cablecom. Wenn der Konsument das digitale Grundangebot mit der Box schauen muss, ist es dem Anbieter ein Leichtes, ihm weitere kostenpflichtige Angebote schmackhaft zu machen. Die Box muss im Haushalt stehen – und dazu braucht es die Verschlüsselung. Ganz zu schweigen davon, dass nur mit Verschlüsselung der Kunde in Zukunft zum Bespiel daran gehindert werden kann, die Werbung zu überspringen. Verschlüsselung gleich Kontrolle.

 

 Mit ihrem Entscheid stellt sich die Kommission des Ständerats auf die Seite von Swisscom, Cablecom und Co. Als Bürger dieses Landes frage ich mich nicht zum ersten Mal: Wen vertreten die Politiker? Ein Blick auf die Medienmitteilung schafft Klarheit: Vor dem Entscheid haben die Politiker eine einzige Vertreterin der Konsumenten angehört: die Stiftung für Konsumentenschutz. Der Gegenseite wurde deutlich mehr Sendezeit eingeräumt: Es sprachen vor der Kommission nicht nur Cablecom und Swisscom, sondern auch Swisscable, der Verband der Kabelnetzbetreiber.

 

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