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«Espresso Aha!»: Sind in einem Féchy nur Trauben aus Féchy drin?
Aus Espresso vom 12.06.2017. Bild: key
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«Espresso Aha!» Sind in einem Féchy nur Trauben aus Féchy drin?

Die Schweiz besticht mit vielen bekannten Weinregionen. Doch besteht eine Flasche Hallauer Wein ausschliesslich aus Hallauer Trauben, ein Féchy aus Trauben von Féchy? «Espresso Aha!» ist dieser Frage nachgegangen.

Die Antwort: Nein, es ist sehr gut möglich, dass in einer Flasche verschiedene Traubensorten drin sind, nicht nur die Sorte, die auf der Etikette steht. Nichts Illegales: In beschränktem Ausmass sei es durchaus erlaubt, Wein zu mischen, sagt Philipp Hunziker, Leiter der Schweizer Weinhandelskontrolle in Rüschlikon ZH. Geregelt wird dies in der Getränkeverordnung des Bundes:

  • Verschnitt ist das Mischen von Trauben, Traubenmost oder Wein verschiedenen Ursprungs oder gleicher Herkunft untereinander.
  • Landwein darf bis höchstens 15 Prozent mit Wein gleicher Farbe verschnitten werden.
  • Weine mit AOC-Bezeichnung dürfen nur maximal 10 Prozent Wein aus einem oder mehreren anderen Kantonen enthalten.

Keine ausländischen Weine

«Espresso Aha!»

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Schweizer Wein darf aber nicht mit ausländischem Wein vermischt werden. Dies gilt seit 2002 für Weisswein und seit 2006 für Rotwein. Früher wurden ausländische Trauben zum Teil verwendet, um die Produktionskosten zu senken.

Ein Verschnitt mit Schweizer Wein kann dem gebeutelten Winzer helfen, wenn dieser durch Frost, Hagel oder Schädlinge in seinen Reben geschädigt wird.

Neben dem Bundesrecht existieren viele kantonale Weinregulatorien. So schränkt etwa der Kanton Wallis die Beigabe von Fremdtrauben für seine AOC-Weine weiter ein und toleriert kein Mischen mit Wein aus anderen Kantonen.

Assemblage

Es kann auch Wein gleicher Herkunft, aber aus verschiedenen Jahrgängen vermischt werden. Ein Blauburgunder von 2016, zum Beispiel, darf 15 Prozent Wein von 2015 enthalten, und gilt trotzdem noch als 2016er.

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