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Arbeit So wehren Sie sich gegen Business Academy

Der «Kassensturz» liefert Tipps, wie man sich gegen die Business Academy wehren kann.

  • Folgen Sie keiner Einladung an eine Veranstaltung, von der Sie nicht genau wissen, worum es geht. Die Vermittler versuchen mit allen Mitteln, Leute an die «Business Academy»-Veranstaltungen zu locken, ohne zu sagen, worum es geht. Sie versprechen zum Beispiel eine «Überraschung» und wollen eine «interessante Geschäftsidee» vorstellen.
  • Unterschreiben Sie aus Prinzip nie Verträge, die sie nicht in Ruhe zu Hause durchlesen können. Verlangen Sie Bedenkzeit. Falls Sie von einem Verkäufer gedrängt werden, ist immer etwas faul.
  • Wenn Sie den Kaufvertrag der «Business Academy» unterschrieben haben, können Sie innerhalb von sieben Tagen schriftlich und eingeschrieben vom Vertrag zurücktreten. Dazu haben Sie das Recht, weil es sich um ein Haustürgeschäft handelt. Schicken Sie sämtliche Unterlagen sofort eingeschrieben an die «Business Academy» zurück.
  • Die «Business Academy» wird Ihnen weitere Rechnungen schicken und Ihnen erläutern, wieso gerade bei Ihnen eine Ausnahme gilt und Sie trotzdem etwas bezahlen müssen. Doch dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, Sie müssen nichts bezahlen. Sollte eine Betreibung kommen, erheben Sie Rechtsvorschlag.
  • Falls Sie bereits bezahlt haben: Fordern Sie das bezahlte Geld zurück. Dabei können Sie auf das Urteil des Bezirksgerichts in Horgen vom 12. September 2006 verweisen und sich innerhalb eines Jahres auch auf Übervorteilung berufen, um den Vertrag als für Sie unverbindlich zu erklären (falls Sie die 7-tägige Rücktrittsfrist verpasst haben). Wenden Sie sich für die Anfechtung wegen Übervorteilung und für die Rückforderungsklage an einen Anwalt.
  • Weitere Rechtsberatung bekommen Abonnenten beim K-Tipp (044 253 83 83, beratung@ktipp.ch)

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