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Graubünden ignoriert Sonntagsverkaufsverbot
Aus Espresso vom 23.10.2014. Bild: SRF
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Arbeit Streit um Shopping am Sonntag

Das Designer Outlet in Landquart hat sieben Tage pro Woche offen. Trotz Bundesgerichtsentscheid, der dies verbietet. Der Kanton Graubünden hat das Urteil bisher nicht umgesetzt, weil er auf eine Lockerung hofft. Damit könnten mehr touristische Gebiete Einkaufszentren am Sonntag offen halten.

«Einkaufen am Sonntag», mit diesem Slogan buhlt das Designer Outlet in Landquart um Kunden. Touristen und Einheimische können sich im Shopping-Dorf sieben Tage in der Woche mit Designerwaren eindecken.

Kürzlich hat das Bundesgericht entschieden, dass das Outlet in Landquart am Sonntag schliessen muss. Die Bündner Regierung weigert sich jedoch, das Urteil umzusetzen.

Die Begründung aus dem Kanton Graubünden: In den klassischen Bündner Tourismusorten dürfen die Einkaufszentren schon länger offen haben. Dies wegen einer Ausnahmebewilligung im Arbeitsgesetz.

Bald eine Lockerung im Gesetz in Sicht?

Schild mit dem Text: Auch sonntags geöffnet!
Legende: Das Outlet in Landquart preist die 7-Tage-Woche gross an. Colourbox

Touristen sollen in den Tourismusdestinationen die Möglichkeit haben, einzukaufen. Die Bündner Regierung argumentiert nun genau mit dieser Ausnahmebewilligung: Auch in Landquart sollen Touristen am Sonntag einkaufen können.

Weshalb ignoriert die Bündner Regierung einen Bundesgerichtsentscheid? Sie hofft im Moment auf eine gesamtschweizerische Lösung. Denn es gibt bereits einen Verordnungsentwurf, wie das Sonntagsarbeitsgesetz für solche Einkaufszentren gelockert werden könnte.

Beim Designer Outlet handle es sich um ein wertvolles, touristisches Angebot, das Arbeitsplätze schaffe. Und diese wolle man nicht vorschnell gefährden, insbesondere da eine politische Lösung am Horizont ist.

Soll das Volk entscheiden?

Eine gesamtschweizerische, politische Lösung, heisst: Der Bundesrat muss darüber entscheiden, welche Einkaufszentren am Sonntag öffnen dürfen und welche nicht. Dazu sollen neu drei Regeln gelten: Es müssen erstens Einkaufszentren sein, die Luxusartikel verkaufen. Zweitens müssen sie ihren Umsatz vor allem mit ausländischen Kunden erzielen. Oder drittens höchstens zehn Kilometer von der Landesgrenze entfernt sein.

Die Folge eines positiven Entscheids wäre, dass die beiden bestehenden Outlets in Landquart und im Tessin am Sonntag legal offen bleiben könnten. Dazu könnten weitere Outlets in Grenznähe entstehen. Es ist aber nicht sicher, ob der Bundesrat zur Verordnung ja sagt. Könnte sein, dass der Bundesrat der Meinung ist, das Volk müsse darüber entscheiden.

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