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Teilzeit-Falle: Ein Leben lang Schuften, aber keine Pension
Aus Kassensturz vom 17.06.2014.
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Arbeit Teilzeit-Falle: Jahrelang arbeiten und keine Pensionskasse

Immer mehr arbeiten Teilzeit, viele sogar ein Leben lang. Doch den wenigsten ist bewusst, dass sie trotzdem im Alter massive Renteneinbussen haben. «Kassensturz» zeigt auf, warum Pensionskassen Teilzeitangestellte benachteiligen und was sie dagegen tun können.

Jasenka C. hat immer gut verdient, doch seit der Pensionierung muss sie genau einteilen. Zwanzig Jahre lang hat als Dentalhygienikerin gearbeitet. Jetzt lebt sie einzig von der AHV und dem Ersparten. Eine Rente aus der Pensionskasse hat sie nicht. Ihre eigene Wohnung in der Nähe von Schaffhausen hat sie aufgeben.

Experten-Chat

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Drei Experten haben im Live-Chat Fragen aus dem Publikum zum Thema «Pensionskasse und BVG» beantwortet. Hier gehts zum Protokoll.

Mit ihrer Rente konnte sie sich die nicht mehr leisten. «Ich lebe einige Monate pro Jahr im Ausland. Dadurch kann ich Geld sparen. Den Rest lebe ich bei meinen zwei Söhnen und bin mit der Familie zusammen», erzählt sie in der Sendung «Kassensturz».

Ihr Fall ist typisch und betrifft viele Frauen, denn mehr als die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen arbeiten Teilzeit. Jasenka C. arbeitete bei verschiedenen Arbeitgebern. Sie hatte immer drei bis vier Teilzeitstellen. In einer Zahnarzt-Praxis war sie mehr als zwanzig Jahre angestellt.

Dieser Zahnarzt hätte sie im Jahr 2000 bei der Pensionskasse anmelden müssen. Jasenka C. wusste damals nicht, dass der Zahnarzt auch sie als Teilzeitmitarbeiterin, bei einer Pensionskasse hätte anmelden müssen. Das ist obligatorisch, sobald ein Arbeitnehmer mehr als 21'060 verdient.

Stellungsnahme

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Der betroffene Zahnarzt schreibt Kassensturz: Ich wollte für diese Angestellte eine gute Vorsorge, indem sie die Einkommen aus meiner Praxis und jene aus weiteren Teilzeitpensen in der Säule 3a versichert. Dafür bezahlte ich während der gesamten Anstellungszeit einen 10 Prozent höheren Bruttolohn. Heute würde ich das nicht mehr so machen.

Jasenka C. vertraute ihm. Erst nachdem er ihr 2008 eine Vereinbarung vorlegte und sie bestätigte, dass sie ihre Pensionskasse selber abschliesst, kamen ihr Zweifel. Sie fragte sich, ob das alles rechtens war.

Pensionskasse obligatorisch – ab bestimmtem Lohn

Der Zahnarzt rechtfertigt sich gegenüber seiner ehemaligen Mitarbeiterin. Er schrieb ihr Ende 2012, dass er ihre Vorsorge geregelt habe. Er habe ihr die Säule 3a vorgeschlagen, in die sie einzahlen sollte. Damit könne sie eine viel bessere Altersvorsorge aufbauen. Und deshalb habe er ihr einen Zuschlag von 10 Prozent vom Bruttolohn bezahlt.

Doch die Vereinbarung verstösst gegen das Gesetz. Vorsorgeexperte Martin Hubatka kritisiert im «Kassensturz»: «Das hätte er nicht machen dürfen. Er kann das staatliche Obligatorium nicht mit einem Vertrag umgehen und er hat es unterlassen. Die Mitarbeiterin bei der zweiten Säule anzumelden.»

Grafik
Legende: SRF

Recht hat der Arbeitgeber einzig in einem Punkt: Die Pensionskassen benachteiligen Teilzeitangestellte. Schuld ist der sogenannte Koordinationsabzug. Das ist der Teil des Lohnes, der durch die Pensionskasse abgedeckt ist.

Diese Summe wird zuerst vom Lohn abgezogen, der Rest ist in der PK versichert. (siehe Grafik). Besonders gravierend wirkt sich der Abzug für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus, die mehrere Stellen haben.

So wirkt sich der Koordinationsabzug aus:

Beispiel 1: Ein Angestellter arbeitet bei einem Arbeitgeber für einen Bruttolohn von 80'000 Franken. Vom Bruttolohn wird zuerst der Koordinationsabzug abgezogen, das ist der Teil, der bereits in der AHV versichert ist.Den Rest - 55'430 Franken - muss der Arbeitgeber in der Pensionskasse versichern.

Beispiel 2: Ein Angestellter arbeitet Teilzeit bei zwei Arbeitgebern.

Arbeitgeber A zahlt einen Jahreslohn von 30'000 Franken. Zuerst wird der Koordinationsabzug gemacht, es können noch total 5430 Franken der Lohnsumme in der Pensionskasse versichert werden. Arbeitgeber B zahlt einen Jahreslohn von 50'000 Franken. Der Koordinationsabzug wird nochmals gemacht. Der in der PK versicherte Lohn beträgt: 25'430 Franken.

Das heisst: Bei einem Teilzeitangestellten mit zwei Arbeitgebern sind nur 30'860 Franken in der Pensionskasse versichert, das sind 24'570 Franken weniger als im Beispiel vom Angestellten mit einem Arbeitgeber. Obwohl beide mit einem Jahreslohn von 80'000 Franken gleich viel verdienen.

Der Koordinationsabzug würde Teilzeitangestellte benachteiligen, sagt Vorsorge-Experte Martin Hubatka. Das sei ein Schwachpunkt im Gesetz: «Es ist ein Problem, wenn man mehrere Anstellungen hat und jedes Mal der volle Koordinationsabzug gemacht wird. Das führt dazu, dass der Lohn tiefer wird und entsprechend eine kleinere Vorsorge daraus hervorgeht.»

Was können Teilzeitangestellte tun

Was nicht alle wissen, es gibt für Teilzeitangestellte Möglichkeiten, um sich besser für Alter abzusichern:

  1. Ein Arbeitnehmer verdient bei mehreren Arbeitgebern zusammen mehr als 21‘060 Franken und das Einkommen liegt somit über der gesetzlichen Eintrittsschwelle. Also er hat beispielsweise drei Stellen und verdient je 10'000 Franken, total 30'000 Franken. Er kann einen Lohn von 5430 Franken (30'000 Franken abzüglich 24'570 Franken Koordinationsabazug) versichern lassen. Der Pensionskassenexperte rät solchen Teilzeitangestellten bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anzuklopfen.
  2. Ein Arbeitnehmer hat einen Haupterwerb von 40'000 Franken und einen Nebenerwerb von 19'000 Franken. Der Haupterwerb ist automatisch in der PK versichert, nicht so der Nebenerwerb, da das Einkommen unter der Eintrittsschwelle von 21'060 Franken liegt. Der Teilzeitangestellte kann bei der Pensionskasse des Hautarbeitgebers anfragen und den Nebenerwerb da mitversichern lassen, sofern das das PK-Reglement zulässt. Das lohnt sich, denn so erfolgt der Koordinationsabzug nur einmal.

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Studiogespräch mit Martin Hubatka
Aus Kassensturz vom 17.06.2014.
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