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Töffhelmpflicht für E-Bike: Italien beschlagnahmt Schweizer Velos
Aus Kassensturz vom 12.04.2016.
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Umwelt und Verkehr Töffhelmpflicht für E-Bike: Italien beschlagnahmt Schweizer Velos

Wer in der Schweiz auf einem schnellen E-Bike (Tretunterstützung bis 45 km/h) fährt, muss einen Velohelm tragen. Im Ausland braucht es aber einen Motorradhelm. In Italien beschlagnahmt die Polizei E-Bikes, falls man den falschen Helm trägt.

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Töffhelmpflicht für E-Bike: Italien beschlagnahmt Schweizer Velos
aus Espresso vom 12.04.2016. Bild: Colourbox
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Was das Ehepaar Fritz und Edith Zahnd über Ostern erlebt haben, können sie heute noch kaum glauben. Die zwei «Kassensturz»-Zuschauer waren in Verbania am Lago Maggiore mit ihren schnellen E-Bikes unterwegs. Weil sie nur ihre Velohelme trugen, hat sie die italienische Polizei mit 130 Euro gebüsst.

Velos für zwei Monate beschlagnahmt

Doch die Bestrafung wurde noch viel drastischer: Die Beamten haben die Bikes vor Ort für 60 Tage «stillgelegt». Die Velos wurden abgeschleppt und müssen nun bis Ende Mai in einem Depot bleiben. «Wir dachten zuerst, das sei ein Witz. Aber alles diskutieren nützte nichts», erzählt Edith Zahnd.

Gegenüber dem Konsumentenmagazin «Kassensturz» von SRF bestätigt die Polizei von Verbania tatsächlich: «In Italien gelten schnelle E-Bikes als Mofa. Es braucht daher obligatorisch einen Motorradhelm.» Auch die drastische Sanktion der Stilllegung ist tatsächlich im Gesetz vorgesehen. Diese wird auch bei ahnungslosen Touristen angewendet.

Velohelm-Pflicht in der Schweiz

E-Bikes sind in der Schweiz ein Renner. Letztes Jahr wurden gemäss dem Branchenblatt «Cylce-Info» gegen 75‘000 Elektrovelos verkauft. Rund ein Drittel davon dürften sogenannte S-Pedelecs sein. Bei diesen unterstützt der Motor bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Für diese gilt in der Schweiz die Helmpflicht. Der Velohelm genügt jedoch. Für langsamere E-Bikes verlangt das Gesetz keinen Helm.

Motorradhelm-Pflicht im Ausland

Was kaum jemand weiss: Nicht nur in Italien, auch in vielen anderen Ländern genügt für S-Pedelecs der Velohelm nicht.

  • So verlangen auch Frankreich und Österreich das Tragen eines Motorradhelms (Integralhelm oder Jet-Helm). Sonst droht eine Busse.
  • In Deutschland gelten die schnellen Elektroveols, die S-Pedelecs, rechtlich als Kleinmotorräder. Es gilt ebenfalls die Helmpflicht. Allerdings spricht das Gesetz nur von einem «geeignetem Helm». Was das konkret heisst, bleibt offen.

Weitere Fallstricke für E-Bike-Fahrer im Ausland

Im Ausland drohen auch andere Fallstricke. So darf man mit den schnellen E-Bikes die Radwege nicht benutzen. In der Schweiz ist es umgekehrt: Hier ist die Benutzung der Radwege auch für schnelle E-Bikes obligatorisch.

Eine Busse droht auch bei falschem Fahrausweis. In der Schweiz braucht es für S-Pedelecs den Fahrausweis der Kategorie «M» («Töffli-Ausweis»). Dieser reicht in Deutschland und anderen Ländern aber nicht. Wer keinen Auto- oder Motorradausweis besitzt, darf mit dem schnellen E-Bike nicht auf die Strasse.

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