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Briefkasten versetzen, sonst gibt es keine Post mehr
Aus Espresso vom 08.04.2016. Bild: Keystone
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Wohnen Briefkasten versetzen, sonst gibt es keine Post mehr

Wer den falschen Briefkasten aufstellt oder den Standort falsch wählt, muss damit rechnen, dass er die Post nicht mehr erhält. Falsch heisst: Die Masse und der Standort entsprechen nicht den Vorschriften der Post. Bei der Aufsichtsbehörde Postcom mehren sich die strittigen Fälle markant.

Auf der Redaktion des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF 1 sind mehrere Schreiben von aufgebrachten Zuhörern eingegangen. Sie alle beklagen sich darüber, dass die Post den Standort ihres Briefkastens nicht mehr akzeptiere und sie auffordere, den Briefkasten an der Grenze zum Grundstück zu montieren.

Andere erhalten Auflagen bezüglich Form und Grösse des Briefkastens. Und wo früher noch ein Auge zugedrückt wurde, verlange die Post heute die Einhaltung der Vorschriften in der Postverordnung, anderenfalls würde die Zustellung der Briefe und Pakete eingestellt.

Post-Sprecher Oliver Flüeler begründet die Praxis so: «Heute müssen wir immer mehr Briefkästen bedienen, es sind rund vier Millionen in der Schweiz. Gleichzeitig stellen wir aber immer weniger Briefe zu. Die Kosten werden also immer höher.»

Zahl der Verfahren bei der Postcom markant gestiegen

Wenn sich Hausbesitzer und Vertreter der Post nicht einig werden über eine Versetzung des Briefkastens, hat jeder Bürger das Recht, sich an die Aufsichtsbehörde der Post, an die Postcom, zu wenden. Die Zahlen liegen «Espresso» exklusiv vor und sprechen für sich: Waren es im Jahr 2013 sechs Verfahren wegen Briefkastenstandorten, waren es ein Jahr später bereits 17. Und mehr als doppelt so viele waren es im letzten Jahr, als die Postcom rund 40 Fälle zählte.

In den meisten Fällen hat die Postcom zugunsten der Post entschieden und die Verfahrenskosten von rund 200 Franken den Hausbesitzern auferlegt. Wer den Rechtsweg ans Bundeverwaltungsgericht beschreitet, soll sich keine Illusionen machen, bisher wurde dort immer zugunsten der Post entschieden.

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01.12.09: Briefkasten-Posse: Regulierungswahn der Post
Aus Kassensturz vom 01.12.2009.
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