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Was eine Erdbeben-Versicherung kostet
Aus Kassensturz vom 07.03.2017.
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Versicherungen Was eine Erdbeben-Versicherung kostet

Gegen viele Naturgefahren sind Hausbesitzer obligatorisch versichert, nicht aber gegen Erdbeben. In vielen Kantonen sind Schäden nach einem Erdbeben gar nicht gedeckt. Private Versicherer springen in die Lücke. Der «Kassensturz»-Vergleich zeigt: Die Unterschiede bei Prämien und Deckung sind gross.

Wenn, wie nach dem Erdbeben der Stärke 4.6 auf der Richterskala am 6. März in der Zentralschweiz bei der Gebäudeversicherung nur rund zehn Schadenfälle eingehen, hat die Schweiz Glück gehabt.

Denn: Es kann auch schlimmer kommen: «Man muss damit rechnen, dass ein starkes Erdbeben mit Magnitude 6 alle 50 - 150 Jahre vorkommt. Anders gesagt: Jedes Jahr hat man ein 1 Prozent Chance, dass so ein starkes Beben Teile der Schweiz verwüstet», sagt Stefan Wiemer, Professor für Seismologie an der ETH Zürich.

Versicherung zahlt zumeist nur freiwillig

Was viele Hausbesitzer nicht wissen: Dass die Gebäudeversicherung die Schäden übernimmt, ist unwahrscheinlich. Nur der Kanton Zürich hat eine gesetzlich vorgeschriebene Erdbebenversicherung - als Teil der Gebäudeversicherung.

In 17 weiteren Kantonen haben sich die Gebäudeversicherungen zwar zusammengetan und würden Schäden aus einem gemeinsamen Fond zahlen, allerdings nur auf freiwilliger Basis.

In all diesen Kantonen, auch Zürich, gelten aber grosse Einschränkungen:

  • Versicherungen zahlen erst nach starken Beben ab Intensität VII,
  • Geschädigte müssen mindestens 50'000 Franken Selbstbehalt zahlen,
  • und bei enormem Gesamtschaden erfolgt nur eine Teilentschädigung.

In den restlichen Kantonen haben Hausbesitzer gar keinen Erdbebenschutz.

Der Versicherungsfachmann und Präsident der nationalen Plattform «Naturgefahren», Bruno Spicher, sagt, dass die Schweiz gegen jede andere Naturgefahr sei besser gewappnet sei, als gegen ein schweres Erdbeben.

«Wir sind überhaupt nicht vorbereitet. Bei uns ist nicht klar wer hilft: Bund, Kanton oder Gemeinde? Es ist nicht klar, wie würde man wer den Wiederaufbau an die Hand nehmen», warnt Bruno Spicher. Auch wer Hausbesitzer in welchem Umfang entschädigt ist nicht klar geregelt.

Ein nationales Obligatorium für eine Erdbebenversicherung hat das Parlamen letztes Jahr abgelehnt. Viele Hausbesitzer müssen sich also selber um den Schutz vor Erdbebenschäden kümmern.

Versicherungsfachmann Ruedi Ursenbacher von der Fairsicherungsberatung hat für «Kassensturz» die Prämien und Leistungen von privaten Erdbebenversicherungen verglichen – Für eine Haus mit folgenden Eckdaten: Einfamilienhaus, Versicherungs-Summe: 750'000.-, massiv, Baujahr 1980.

Kosten für Erdbeben-Versicherung

Prämie/ Jahr
Kanton BL
Kanton Bern
Kanton Glarus
ab Beben-StärkeSelbstbehaltSchaden- ObergrenzeBemerkungen
Allianz230.-85.-230.-
10% der Entschäd. mind. 50'000.-keineGebäude- Wasser muss
versichert sein
AXA243.-243.-243.-Schweiz. Erdbeben dienst entscheidet im Zweifelsfall
2% der VS für Gebäudekeinenur mit Gebäude- Feuer
oder Gebäude-Wasser
Basler346.-208.-208.-Keine Mindest- intensität l10%, 20%, 30% oder 40% der Gebäude-VS (mind. 20'000.-)keinekann losgelöst von anderer
Versicherung abgeschl. werden
GVB Privatvers. AG660.-206.-247.-keine Mindest- intensität10'000.- bis Gebäude-VS 10Miokeineeinzel versicherbar
Die Mobiliar446.-268.-437.-Schweizer Erdbeben- dienst entscheidet im Zweifelsfall20'000.-pro Ereignis 1 Mrd. Pro Jahr für alle Ereignisse 2 Mrd. Basis: von der Mobiliar erfolgte Entschädig./ SummeGebäude- grund- deckung muss
versichert sein

(VS = Versicherungs-Summe)

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Studiogespräch mit Ruedi Ursenbacher, Versicherungsexperte Fairsicherungsberatung
Aus Kassensturz vom 07.03.2017.
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