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In der Bundesverfassung steht: «Jeder Kanton gibt sich eine demokratische Verfassung». Diese Formulierung lasse offen, ob damit in den Kantonen neben dem Volksmehr zusätzliche Abstimmungsregeln möglich sind, wie es etwa auf Bundesebene mit dem Ständemehr der Fall ist.
Keystone
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Forderung nach einem «Gemeindemehr»

Das Ständemehr ist bekannt – und umstritten. Dennoch gibt es Bemühungen, das Prinzip auch auf Kantonsebene einzuführen. Dahinter steckt die Angst kleiner Gemeinden, regelmässig von grossen Städten überstimmt werden. Juristisch sei das nicht verfassungskonform, hiess es lange. Doch jetzt sind aus Fachkreisen andere Töne zu hören.

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