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Arztrechnung trotz kostenloser Corona-Impfung

Eine Frau bemühte sich im April bei ihrer Hausärztin um einen Corona-Impftermin. Damals war die Impfung gefährdeten Personen vorbehalten. Wegen einer Vorerkrankung kam sie zwar für die Impfung in Frage, konnte sich aber nicht ohne ärztliches Attest im Impfzentrum anmelden. Beim Besuch bei der Hausärztin wurde sie über Risiken aufgeklärt und erhielt das Attest, auch die Anmeldung im Impfzentrum übernahm die Ärztin. Dass diese Dienste ihr dann in Rechnung gestellt wurden über die Krankenkasse, erstaunt die Patientin. Beim Ärzteverband FMH heisst es: «Geht so in Ordnung und ist so vorgesehen.»

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