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Schwarzfahren wird teuer, gibt aber keinen Strafregister-Eintrag

Einer betagten «Espresso»-Hörerin ist es nicht mehr wohl: Weil sie unlängst vergessen hat, mit der Ticket-App einzuchecken, hat sie bereits zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren einen ÖV-Zuschlag bezahlen müssen. Sie fragt sich nun: «Werde ich als Wiederholungstäterin irgendwie strafrechtlich erfasst?» Antwort: Nein. Aber würde sie ein drittes Mal ohne Ticket-App erwischt, würde es für sie richtig teuer. Die gute Nachricht: Nach zwei Jahren sollte ein Eintrag ins nationale Schwarzfahrerregister automatisch gelöscht werden.

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