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Matthias von Wartburg/SRF
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Vorbereitung auf den Tod: Ich (35) plane meinen Abgang

«Die eigene Beerdigung vorzubereiten, macht mehr Spass, als man denkt.» Zu dieser Erkenntnis kommt Input-Redaktor Matthias von Wartburg. Er lässt sich vom 37-jährigen Lastwagenchauffeur Florian inspirieren, dieser hat bereits seinen Grabstein aufgestellt.

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Und warum sollte man seinen Abgang planen? Nun, es gibt zwei Tage im Leben, an denen alle kommen: die Hochzeit und die Beerdigung. Bei der Hochzeit planen wir jedes Detail. Bei der Beerdigung müssen meist die Angehörigen, mitten in der Trauer und in kurzer Zeit, alles selbst entscheiden. Warum sich also nicht auch auf seinen Tod vorbereiten?

Wer sich darauf einlässt, muss einen ziemlichen Papierkrieg bewältigen. Hier eine Übersicht:


Testament:
Ein Testament regelt in erster Linie die finanzielle Aufteilung des Vermögens. Es muss komplett von Hand geschrieben sein. Nicht fehlen dürfen Datum und Unterschrift. Wer sein Testament nicht von Hand schreiben kann oder will, kann dieses auch von einem Notar und zwei Zeugen öffentlich beglaubigen lassen.

Sorgerechtsverfügung:
Sterben beide Eltern minderjähriger Kinder, muss die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB einen Vormund oder eine Vormundin bestimmen. Mit der Sorgerechtsverfügung können Eltern festhalten, wer zu ihren Kindern schauen soll. Diese Verfügung muss nicht handschriftlich sein. Online finden sich diverse Vorlagen. Die Sorgerechtsverfügung ist rechtlich nicht bindend. Ist das Kindswohl durch den Wunsch in der Verfügung nicht gefährdet, richtet sich die KESB in der Regel danach.

Bestattungsverfügung:
Hier regle ich meine Beerdigung. Will ich aufgebahrt werden? Welche Kleidung will ich tragen? Kremation, oder Erdbestattung? Friedhof oder Wald? Trauerfeier in der Kirche? Todesanzeige?
Die Bestattungsverfügung muss nicht handschriftlich verfasst sein. Sie dient den Hinterbliebenen als Leitfaden. Wichtig: Man muss dem Umfeld unbedingt mitteilen, dass man eine Bestattungsverfügung hat und wo diese aufbewahrt ist.

Patientenverfügung:
Mit einer Patientenverfügung sorgt man für Situationen vor, in denen man nicht mehr selber entscheiden kann. Man hält im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt. Es gibt vorgefertigte Formulare, welche man ausfüllen und unterschreiben kann.

Vorsorgeauftrag:
Der Vorsorgeauftrag kommt zum Zug, wenn man nicht mehr urteilsfähig ist. Man kann Personen bestimmen, welche im Notfall stellvertretend die wichtigen Entscheidungen treffen. Der Vorsorgeauftrag muss, gleich wie das Testament, komplett von Hand geschrieben sein. Nicht fehlen dürfen auch hier Datum und Unterschrift.

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