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Gesichtsmaske am Rückspiegel kann teuer zu stehen kommen

Viele Autofahrer lassen ihre Maske zum Auslüften am Rückspiegel baumeln. Die Polizei mag jetzt noch Nachsicht üben. Doch eigentlich ist das verboten und kann eine teure Verzeigung nach sich ziehen. Genau wie das Navi oder der Fussballclub-Wimpel am falschen Ort.

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So lautet das Gesetz

In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge steht in Artikel 71a: «Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können.» Und: «An, vor oder hinter diesen Scheiben dürfen keine Gegenstände angebracht werden, welche die Sicht des Führers oder der Führerin beeinträchtigen...» (siehe Link unten).

Die Maske gehört definitiv nicht an den Rückspiegel:

Mit ihrer Grösse stellt die aufgehängte Gesichtsmaske eine Sichtbehinderung dar, quasi einen blinden Fleck. Gegenstände oder Personen können so leicht übersehen werden. Da das Thema Maske noch relativ neu ist und sich viele Autofahrende des Problems nicht bewusst sind, drückt die Polizei meist wohl ein Auge zu und belässt es bei einer Verwarnung. Allerdings ist auch eine Verzeigung möglich, die schnell einmal mehrere hundert Franken kosten kann. Sowieso, wenn deswegen ein Unfall verursacht wurde.

Besser ist es, die Maske in ein Couvert zu stecken und dieses zu verstauen. Auf dem Beifahrersitz, in der Tasche, im Handschuhfach oder in einem anderen Ablagefach im Auto.

Und was ist mit dem guten alten Duftbäumchen?

Streng genommen hat auch das duftige Bäumchen am Rückspiegel nichts zu suchen. Doch die Polizei hat Ermessensspielraum: Das kleine Tännchen behindert die Sicht nur minim. Daher hat das in der Regel keine Folgen. Das Gleiche gilt für Rosenkränze oder Gebetsketten.

Was allerdings nicht geht: grössere Stofftiere, Sportclub-Wimpel oder eine Vignettensammlung an der Frontscheibe. Hier hat man mit einer Verzeigung zu rechnen.

Das Navigationsgerät ist erlaubt – aber nur am richtigen Ort

Grundsätzlich hat die Polizei nichts gegen Navigationsgeräte. Schliesslich können sie für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Aber auch hier gilt: Das Gerät darf die Sicht nicht versperren. Experten raten, mobile Navis vom Fahrersitz aus gesehen links unten in die Ecke der Frontscheibe zu montieren. So behindert es die Sicht nicht oder nur minim. Auf keinen Fall gehört das Navi in die Mitte des Autos. Auch das kann eine teure Verzeigung zur Folge haben.

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