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Keine unerwünschte Werbung im Briefkasten!

Das nervt: Man nimmt die Post aus dem Briefkasten und die Hälfte davon landet direkt im Altpapier. Ganz verhindern lassen sich solche unnützen Zustellungen nicht. Aber es gibt ein paar Tipps, wie man die Werbeflut verringern kann.

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Sparsam mit den eigenen Daten umgehen

Einen Teil der unerwünschten Werbepost können wir verhindern, indem wir geizig mit unseren Daten umgehen. Wenn wir online eine Bestellung aufgeben, ist es häufig nicht nötig, dass wir Geburtsdatum oder Telefonnummer angeben. Wenn möglich also weglassen. Füllt man einen Wettbewerb aus, kann man prüfen, ob im Kleingedruckten steht, dass die Daten an Dritte weitergegeben werden können. Dann lieber auf die Teilnahme verzichten.

In die Robinsonliste eintragen

Jeder, der keine unerwünschte Werbung will, kann sich beim Schweizerischen Dialogmarketingverband SDV in die sogenannte Robinson-Liste eintragen lassen. Die Adressfirmen, die zu diesem Dachverband gehören, respektieren diese Liste.

Im Einwohneramt Datenweitergabe sperren lassen

Gemeinden dürfen Adressen weitergeben, wenn damit ein «ideeller Zweck» verfolgt wird. Zum Beispiel kann der Dorf-Schützenverein Adressen von unter 18-Jährigen bekommen, um diese zu einem Jungschützenkurs einzuladen. Ausserdem dürfen Parteien Adressen anfragen, um Stimmbürger in der Gemeinde anzuschreiben. Wer das nicht will, kann – am besten schriftlich – bei der Gemeinde die Sperrung verlangen. Natürlich dürfen die Gemeinden Daten nicht an kommerzielle Firmen weitergeben.

Adressierte Werbepost im Briefkasten

Nicht alle Adress- und Marketingfirmen sind im Dachverband SDV. Und so halten sich auch nicht alle an die Robinsonliste. Gut möglich also, dass man weiterhin unerwünschte Post bekommt. Was der eine oder die andere versucht, um solche Sendungen zu blocken: «Annahme verweigert» auf das Couvert schreiben und zur Post bringen. «Dann muss der Absender wenigstens das Porto bezahlen», so die gängige Meinung.

Dem ist häufig nicht so. Firmen, die einen grossen Versand organisieren, treffen oft mit der Post eine Vereinbarung, dass diese solche verweigerten Couverts direkt vernichtet. Die Marketingfirma merkt also nichts von dieser Massnahme.

Besser: Der Firma schriftlich mitteilen, dass man keine Post mehr von ihr erhalten will und sie die Adresse aus ihrer Datenbank löschen soll.

Nicht adressierte Werbung im Briefkasten

Der Aufkleber «Keine Werbung» am Briefkasten hilft. Allerdings muss man sich bewusst sein: Hier handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen der Post und dem Konsumentenschutz. Verteilt eine Firma ihre Flyer selbst, kann sie den Werbestopp auch ignorieren. Dagegen tun kann man nichts viel, denn es gibt kein Gesetz diesbezüglich.

Daher auch hier: Schreiben Sie der Firma, dass Sie keine Werbung mehr erhalten möchten.

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