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Verträge Quittungen & Co: Wie lange muss man sie aufbewahren?

Von Zeit zu Zeit sollte man es tun: Das Büro ausmisten. Und dann kann die eine oder andere Unsicherheit auftreten: Kann man 20 Jahre alte Steuerunterlagen oder Verträge wirklich wegwerfen? Und die Quittung für das teure Collier? Massgebend ist die jeweilige Verjährungsfrist.

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Ist ein Vertrag oder ein Beleg verjährt, kann der Gläubiger keine Forderung mehr stellen. Es besteht also keine Gefahr mehr, dass man zum Beispiel eine früherer Zahlung belegen muss, und die entsprechenden Dokumente können getrost entsorgt werden.

Je nach Dokument sind die Verjährungsfristen unterschiedlich. Hier ein paar Beispiele:

Kaufbelege / Quittungen:

  • Bei Geräten mit Garantieanspruch sollte die Quittung mindestens während der Garantiezeit (meistens 2 Jahre) aufbewahrt werden, um bei Mängeln problemlos reklamieren zu können.
  • Wer auf Nummer sicher gehen will, behält gewisse Belege fünf Jahre. Denn die meisten Rechnungen (für Geräte, Möbel, Abos, Versicherungen, Arztrechnungen, Kleider, Lebensmittel etc.) verfallen erst nach dieser Zeit.
  • Das heisst jetzt aber nicht, dass jede kleinste Bezahlung dokumentiert und aufbewahrt werden muss. Schliesslich bezahlen wir heute häufig mit Bankkarte oder Handy und die Transaktionen erscheinen auf dem Bankauszug. Das genügt als Beleg für eine getätigte Zahlung.
  • Man kann sich daher getrost auf Quittungen für teurere Anschaffungen, die man bar bezahlt hat, beschränken.

Bankbelege:

  • Da viele Kaufverträge eine Verjährungsfrist von fünf Jahren haben, macht es Sinn, Kontoauszüge, Zahlungsbelege und Kreditkartenabrechnungen so lange aufzubewahren.
  • Zu Not kann man auch bei der Bank einen Auszug nachfordern. Je nach Aufwand für die Bank können hier aber Kosten anfallen.

Verträge:

  • Kaufverträge: Siehe oben (Kaufbelege / Quittungen)
  • Versicherungsverträge: Hier gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren, ab dem Zeitpunkt der Auflösung des Vertrages. Ab diesem Moment können keine Anträge oder Forderungen mehr gestellt werden.
  • Mietverträge: Mietverträge verlieren ihre Gültigkeit, sobald der Vermieter das Mietdepot zurückbezahlt hat. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Ansprüche erloschen.
  • Wohneigentum: Sämtliche Dokumente rund um die eigene Immobilie sollte man nach dem Verkauf noch zehn Jahre aufbewahren.

Steuerunterlagen:

  • Es wird empfohlen, Steuererklärungen mit Beilagen und Steuerbescheide 15 Jahre aufzubewahren.
  • Dies, weil die Steuerverwaltung innerhalb dieser Frist allenfalls Nachsteuerverfahren einleiten kann.

Und gewisse Dokumente sollte man gar nie entsorgen

Zum Beispiel:

  • Quittungen für wertvolle Anschaffungen (Schmuck, teures Velo etc). Solche Kaufbelege können wichtig werden, wenn man zum Beispiel bei einem Diebstahl der Hausratversicherung beweisen muss, dass man wirklich im Besitz dieses Gegenstandes war.
  • Geburtsurkunde
  • Familienbüchlein
  • Erbvorbezüge
  • Kontostand zum Zeitpunkt der Heirat
  • Dokumente für teure Anschaffungen oder Erbschaften während der Ehe

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