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Volkszählung: Muss ich da mitmachen?

Jährlich erhalten 200'000 Schweizerinnen und Schweizer einen Fragebogen vom Bundesamt für Statistik. Die Auserkorenen sollen Fragen beantworten, zum Beispiel zur Wohnsituation oder zur Religion. Nur: Was passiert eigentlich mit diesen Daten? Und was passiert, wenn ich nicht mitmache?

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Warum braucht es heutzutage überhaupt noch eine Volkszählung?

Das Bundesamt für Statistik, welches diese Erhebungen durchführt, kann zwar einen grossen Teil der benötigten Informationen aus dem Einwohnerregister der Gemeinden ziehen. Aber nicht alle.

Zum Beispiel sagen diese Daten nichts aus über Wohnkosten, Religion, Sprachgewohnheiten oder Ausbildung. Diese Informationen werden benötigt, um für die Zukunft der Schweiz zu planen und Entscheidungen zu treffen, vor allem in Politik und Wirtschaft.

Wie steht es mit dem Datenschutz?

Der Bund muss diese Daten streng vertraulich behandeln. Für die Auswertung werden Namen, Adressen und AHV-Nummern gelöscht. Nach der Erfassung werden ausserdem auch die Fragebögen vernichtet.

Das Schlussresultat, welches im Internet publiziert wird, ist quasi eine grosse, anonyme Zusammenfassung. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Übrigens auch nicht an andere Behörden wie IV oder Steuerverwaltung.

Ist die Teilnahme obligatorisch? Wird man allenfalls gebüsst?

Im Volkszählungs-Gesetz steht, dass jeder, der befragt wird, Auskunft geben muss. Und zwar wahrheitsgemäss, fristgemäss und unentgeltlich. In diesem Sinne: Ja, die Beantwortung der Fragen ist obligatorisch.

Macht jemand keine oder falsche Angaben, kann die zuständige Behörde eine Gebühr für den zusätzlichen Aufwand in Rechnung stellen. Erlaubt sind maximal 1000 Franken.

Bis heute hat jedoch noch niemand eine solche Busse erhalten. Laut Bundesamt für Statistik kommen jeweils rund 90 Prozent der Fragebögen zurück, und das ist ausreichend.

Mitmachen macht Sinn

Da diese Befragung wichtige Informationen zur politischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz liefert, macht eine Teilnahme Sinn. Die Daten werden zudem streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Kommt hinzu, dass man nur einmal (nach Zufallsprinzip) ausgewählt wird. Und der Zeitaufwand hält sich in Grenzen: Das Ausfüllen der Umfrage dauert zwischen 15 und 25 Minuten.

Frist abgelaufen – Kann ich trotzdem noch mitmachen?

Die Frist für die aktuelle Umfrage ist am 28. Januar abgelaufen. Wer nicht geantwortet hat, kann dies aber immer noch tun. Das Bundesamt für Statistik verschickt zwei Erinnerungen. Der letzte Abgabetermin für dieses Jahr ist der 20. April.

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