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Das Bundesgerichtsurteil zur illegal betonierten Roggenstrasse wird wohl bald vollstreckt.
zvg
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Keine Gnadenfrist für Beton-Strasse auf den Oensinger Hausberg

Das Bundesgerichtsurteil war klar: Der Belag auf dem illegal betonierten Teil der Roggenstrasse muss bis Ende 2021 weg. Die Bürgergemeinde Oensingen hat zwar ein Fristerstreckungsgesuch gestellt, der Kanton Solothurn ist darauf nun aber nicht eingetreten. 

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Weiter in der Sendung: 

  • Rekord: Die Schweizer Salinen haben 2021 so viel Salz verkauft wie noch nie. 

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