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- Deutschförderung für Thurgauer Kleinkinder
- Kein GAV für Bündner Gesundheitspersonal
- Zuckerrüben-Geld
Die Spital Thurgau AG verhängt für alle Betriebe ein Besuchsverbot. Besucht werden dürfen Patienten nur noch in Ausnahmsituationen, zum Beispiel Kinder, sterbende Menschen oder gebährende Mütter.
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